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Der transatlantische Sklavenhandel
Geschichte des Islams in WestafrikaDie atlantische Unterbrechung

Der transatlantische Sklavenhandel

Der Ozean, der Namen verschlang: Der transatlantische Sklavenhandel und die westafrikanischen Muslime, die in ihm verschwanden

Zwischen 1501 und 1867 wurden zwölfeinhalb Millionen Afrikaner an den Küsten West- und Zentralafrikas eingeschifft. Zwei Millionen von ihnen erreichten die andere Seite nicht. Von den zehn Millionen, die ankamen, lief jeder Fünfte mit einem islamischen Gedächtnis umher, das in der Neuen Welt niemand mehr lesen konnte. Diese Szene öffnet jenes Kapitel. Nicht um zu weinen. Um zu zählen, und danach zu nennen.

Fort Zeelandia, Paramaribo, an einem Nachmittag im Jahr 1720

Du musst dir vorstellen, wie das Licht fällt. Der Suriname-Fluss liegt braun-grün, dick, träge. Am westlichen Ufer steht Fort Zeelandia, 1667 von den Zeeländern auf den Trümmern eines englischen Forts errichtet, jetzt das Nervenzentrum der Westindischen Kompanie in dieser Kolonie. Backstein aus holländischem Schiffsballast. Palmen, die die Steine haben aufkommen sehen, Balken um Balken. Die Hitze ist nicht die Hitze der Küste Senegambias; sie ist feuchter, schwerer, mit einem Geruch nach Schlamm und Schimmel, den die Fulani-Gefangenen, neun Wochen zuvor bei Albreda an der Mündung des Gambia eingeschifft, noch nie eingeatmet haben.

Ein Schiff ist eingelaufen. Es heißt De Vigilantie oder so ähnlich. Es zählt einhundertfünfundachtzig Überlebende aus einer Ladung von zweihundertvierzig. Fünfundfünfzig Leichname sind unterwegs über Bord geworfen worden. Von einem von ihnen kennen wir den Namen nicht, weil er nie in ein Register eingetragen wurde. Von einem anderen wissen wir, dass er aus Sure al-Mulk bis zum letzten Aja rezitieren konnte, weil sein Sohn das später, auf einer Plantage am Commewijne, seinen Enkeln vor dem Schlafengehen zuflüstern sollte.

Das ist die Szene. Ein Schiff, ein Kai, ein Nachmittag. Multipliziere sie mit dreiundsechzighundert. Das ist die geschätzte Zahl atlantischer Sklavenfahrten, die die Trans-Atlantic Slave Trade Database (Eltis & Richardson, 2010) rekonstruiert hat. Drei Jahrhunderte. Vier Kontinente. Zwölfeinhalb Millionen Menschen.

Hier beginnen wir.

Der Maßstab

Übergehen wir die Zahlen nicht. Sie sind nicht abstrakt. Jede Ziffer hier ist ein Mensch, und jeder Mensch eine Kette von Namen, die irgendwo in der Welt zerrissen ist.

Die Trans-Atlantic Slave Trade Database, das größte historische Datensatzprojekt zum Sklavenhandel, von David Eltis und David Richardson zusammengestellt auf der Grundlage von Schiffsladungsregistern aus portugiesischen, niederländischen, britischen, französischen, spanischen, dänischen und amerikanischen Archiven, zählt 12,5 Millionen Afrikaner, die zwischen 1501 und 1867 eingeschifft wurden. Davon erreichten 10,7 Millionen Amerika lebend. 1,8 bis 2 Millionen starben unterwegs, während dem, was in der englischsprachigen Geschichtsschreibung Middle Passage heißt. Diese Sterblichkeit traf Kinder und Frauen unverhältnismäßig stark; die durchschnittliche Reise dauerte sechs bis zwölf Wochen; die Todesursachen waren Ruhr, Pocken, Skorbut, Selbstmord (oft durch Nahrungsverweigerung oder Sprung über Bord), Mord durch die Besatzung bei Aufständen sowie Ertrinken, wenn Schiffe sanken.

Paul Lovejoy stellt diese Zahlen in seinem Standardwerk Transformations in Slavery: A History of Slavery in Africa (3. Auflage, 2011) in den breiteren afrikanischen Kontext. Er zeigt, dass der atlantische Handel nicht die erste Sklaverei in der Region war, denn transsaharischen und ostafrikanischen Handel gab es schon seit Jahrhunderten, dass er aber in Maßstab, Intensität und ökonomischer Logik etwas völlig Neues war. Zwischen 1650 und 1850 wurde die westafrikanische Demographie nachweislich beeinflusst: Ganze Landstriche entvölkert, Geschlechterverhältnisse verzerrt (weit mehr Männer als Frauen weggeführt) und die Geschlechterstruktur der zurückgelassenen Dörfer faktisch um abwesende Männer herum reorganisiert.

Vier Jahrhunderte. Zwölfeinhalb Millionen eingeschifft. Zehn Millionen angekommen. Zwei Millionen über Bord. Und zu jeder Zahl gehört die Tatsache, dass die Mehrheit keine schriftliche Spur hinterlassen hat.

Die doppelte Mitschuld

Hier stehen wir vor einer Ehrlichkeit, die niemand in diesem Saal zu schonen verdient. Der atlantische Sklavenhandel war kein rein europäisches Verbrechen, und er war ebenso wenig ein rein afrikanisches Verbrechen. Er war das Zusammenspiel europäischer Kapitalstrukturen mit afrikanischen politischen Strukturen, in einem System, das beide Seiten unterhielten, verfeinerten und in den industriellen Maßstab führten.

Auf europäischer Seite: Portugal eröffnete das Feld mit den Feitorias an der Guineaküste ab 1441. Die niederländische Westindische Kompanie, gegründet 1621, sollte zwischen 1630 und 1803 etwa 550.000 bis 600.000 Afrikaner über den Atlantik bringen, nach Niederländisch-Brasilien, nach Suriname, nach Curaçao als Umschlaghafen, nach Sint Eustatius als Schmuggelpunkt. Großbritannien wurde nach 1713 der größte Sklavenhändler der Welt, mit dem Asiento-Vertrag, der den Briten das Monopol auf spanisch-amerikanische Lieferungen gab. Frankreich betrieb den Handel von Nantes, La Rochelle und Bordeaux aus. Dänemark unterhielt Forts an der Goldküste. Portugal blieb dominant im südatlantischen Korridor nach Brasilien.

Auf afrikanischer Seite: Das Bild eines unwissenden Kontinents, der überfallen wurde, stimmt nicht. Es gab spezialisierte politische Strukturen, die das Angebot organisierten. Das Königreich Dahomey (heutiges Benin) führte unter Königen wie Agaja (r. 1718–1740) und Tegbesu (r. 1740–1774) jährliche Feldzüge gegen seine Nachbarn, um Gefangene für die europäischen Faktoreien zu produzieren; Ouidah wurde so einer der geschäftigsten Exporthäfen des Golfs von Benin. Das Oyo-Reich (Yorubaland) lieferte große Mengen Gefangener nach Süden, vor allem Hausa- und Nupe-Muslime aus gescheiterten Kavallerieeinfällen. Das Königreich Kongo, das 1491 selbst christlich geworden war, wurde von seinen nördlichen Nachbarn (Jaga, Imbangala) und später durch portugiesische Pombeiros systematisch über Luanda entvölkert. Das Aschanti-Reich im Goldküsten-Hinterland konsolidierte sich im achtzehnten Jahrhundert teilweise auf den Erträgen von Sklavenkriegen nach Norden.

Und dann gibt es das Aro-Handelsnetzwerk im Hinterland von Biafra (heutiger Südosten Nigerias): ein Fluss- und Marschroutensystem unter religiös-politischer Lenkung des Arochukwu-Orakels, das in der zweiten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts Hunderttausende Igbo-Gefangene über Bonny und Calabar exportierte. Das war Infrastruktur. Das war nicht ad hoc.

Es gibt in dieser Geschichte kein unschuldiges Afrika und es gibt kein unschuldiges Europa. Es gibt auch keine schließbare moralisch-rechnerische Schuldverteilung, was eine der unfruchtbaren Debatten ist, die dieses Thema oft verschluckt. Was es jedoch gibt: einen Handel, der in seiner ausgereiften Form europäische Schiffe, europäisches Kapital, europäische Versicherer und europäische Endnachfrage mit afrikanischem Krieg, afrikanischen staatlich organisierten Raubkonstruktionen und afrikanischen Binnenkarawanen verband. Beide Seiten, nicht eine. Und in der Mitte, ohne Stimme: die Gefangenen selbst.

Die niederländische Saugader

Für das Publikum heute Abend ist dies kein abstraktes Kapitel einer Weltgeschichte. Es ist konkret. Eure Vorfahren oder die Vorfahren eurer Partner, Eltern, Großeltern haben den Atlantik mit großer Wahrscheinlichkeit über die niederländische Kolonialinfrastruktur überquert. Lasst uns diese Linie konkret machen.

Die WIC (Westindische Kompanie) operierte in zwei Charterphasen: die erste WIC (1621–1674) und die zweite WIC (1674–1791). Die Handelsposten lagen vor allem an der Sklavenküste: Elmina (1637 den Portugiesen entrissen), Fort Crevecœur bei Accra, Fort Goede Hoop bei Ouidah. Vom Bight of Benin und vom Bight of Biafra wurden Afrikaner über die Middle Passage von etwa acht bis zehn Wochen nach Willemstad auf Curaçao verschifft, das zum zentralen Umschlaghafen der niederländischen Atlantikwelt wurde. Von Curaçao gingen Schiffe weiter zu den Plantageninseln (Aruba, Bonaire, Sint Eustatius, Saba) und über Schmuggel zur spanisch-amerikanischen Küste (Venezuela, Kolumbien). Eine zweite direkte Route brachte Gefangene unmittelbar nach Paramaribo für die surinamischen Plantagen.

Die surinamischen Zahlen: Zwischen 1651 (englische Gründung) und 1826 (Ende des offiziellen niederländischen Sklavenhandels) wurden etwa 295.000 bis 325.000 Afrikaner nach Suriname gebracht (Zahlen aus Alex van Stipriaan, Surinaams contrast, 1993, sowie der Trans-Atlantic-Datenbank). Die Plantagensterblichkeit war so hoch, vier bis sechs Prozent pro Jahr, getrieben von Malaria, Ruhr, Nahrungsknappheit und Misshandlung, dass die Bevölkerung nur durch ständigen Nachschub erhalten werden konnte. Ein Versklavter auf einer surinamischen Zuckerplantage hatte nach der Ankunft eine durchschnittliche Lebenserwartung von sieben bis zehn Jahren.

Die Zahlen für Curaçao: Etwa 100.000 bis 150.000 Gefangene wurden dort zwischen 1650 und 1800 angelandet, von denen nur ein kleiner Teil auf der Insel blieb (Curaçao hatte begrenzte Plantagenkapazität). Der Großteil wurde weiterverkauft, oft an spanische Käufer. Das machte Willemstad zum „Amsterdam der Karibik", einer Stadt, die auf Zwischenhandel gebaut war, mit einer Synagoge, einer katholischen Kathedrale und einem Sklavenmarkt in zehn Minuten Entfernung voneinander. Die 1651 gegründete Synagoge Mikvé Israel-Emanuel steht heute noch. Das ehemalige Museum Kura Hulanda in der Altstadt dokumentiert diesen Handel ausdrücklich.

Trinidad fällt aus der WIC-Linie heraus, gehört aber durch spätere Migrationen ins niederländischsprachig-karibische Bewusstsein. Unter spanischer, französischer und britischer Herrschaft (ab 1797) wurden dort weitere etwa 23.000 Afrikaner angelandet, mit einem bedeutenden Anteil aus Senegambia und dem Bight of Benin. Nach 1834, der britischen Emanzipation, sollte Trinidad zur Anlaufstation für indische Vertragsarbeiter werden, doch das ist eine andere Geschichte.

Warum das für heute Abend wichtig ist: Wenn wir in der nächsten Szene über die Muslime unter den Versklavten sprechen, dann sprechen wir nicht über generische afrikanische Muslime in einem generischen karibischen Kontext. Wir sprechen über die spezifische Ladung der WIC aus dem Golf von Benin, über die Senegambia-Fracht, die über Elmina nach Willemstad ging, über Hausa-Gefangene, die als Kriegsbeute aus Oyo-Einfällen auf die Paramaribo-Plantagen strömten. Dieser Saal steht in einer Linie, die durch Willemstad und Paramaribo verläuft. Diese Linie ist keine Metapher.

Die Muslime unter ihnen

Nun zu dem Punkt, der den Rest dieses Unterkapitels trägt.

Eine Mehrheit der Westafrikaner, die zwischen 1650 und 1850 weggeführt wurden, kam aus Gebieten, in denen der Islam seit Jahrhunderten präsent oder im Begriff war, sich festzusetzen. Sylviane Diouf, in Servants of Allah: African Muslims Enslaved in the Americas (1998, überarbeitet 2013), das Standardwerk zu diesem Thema, schätzt, dass fünfzehn bis zwanzig Prozent aller Afrikaner, die den Atlantik überquerten, Muslime waren. Andere Schätzungen (Michael Gomez, Black Crescent, 2005; Paul Lovejoy) liegen zwischen zehn und fünfundzwanzig Prozent, mit regionalen Spitzenwerten, die deutlich höher lagen.

Regional betrachtet:

  • Senegambia-Verschiffungen (über Gorée, Saint-Louis, Albreda, Bance Island) in der zweiten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts: dreißig bis vierzig Prozent Muslime, vor allem Fulbe, Mandinka und Wolof, oft Gelehrte, oft aus Reformstaaten wie Futa Toro und Futa Jallon.
  • Bight-of-Benin-Verschiffungen: geringerer Prozentsatz, aber bedeutend. Hausa-Muslime aus dem nördlichen Hinterland Hausalands, gefangen bei Oyo-Einfällen und über Lagos exportiert, bildeten einen besonderen Teilstrom, vor allem nach Brasilien (wo sie in Bahia zu den Malês werden sollten) und in die niederländische Karibik.
  • Bight of Biafra: kleiner Anteil von Muslimen, vor allem entislamisierte oder halb-islamisierte Nupe und nördliche Igbo.
  • Angola/Kongo-Verschiffungen: nahezu null Muslime; diese Regionen waren überwiegend christlich (Kongo) oder traditionell-religiös.

Was diese Zahlen konkret bedeuten: Von den zwei Millionen Afrikanern, die zwischen 1750 und 1850 in die britische, französische und niederländische Karibik verschifft wurden, waren schätzungsweise zweihundert- bis vierhunderttausend Muslime. Es liefen also Zehntausende Muslime in einer einzigen Generation auf jamaikanischen, barbadischen, surinamischen und curaçaoischen Plantagen. Unter ihnen waren Hafiz, Imame, Malams, Talibs. Menschen, die den Koran auswendig kannten und ihn auf Plantagen, auf denen kein einziger arabischer Text existierte, mündlich weitergaben.

Das ist eines der bestbewahrten Geheimnisse der atlantischen Geschichte: Die erste Generation westafrikanischer Muslime in Amerika war eine beträchtliche Gruppe, keine Kuriosität. Sie versuchten, für kurze Generationen, unter brutalem Druck, den Din aufrechtzuerhalten. Und ein Teil dieser Erinnerung sollte in entstellter, aber erkennbarer Form bis ins zwanzigste Jahrhundert in afrokaribischen, brasilianischen und südamerikanischen Gemeinschaften überleben.

Szene 29 vertieft das. Hier nur die Zahl: einer von fünf, manchmal mehr. Keine Ausnahme, sondern eine Minderheit, die groß genug war, um Spuren zu hinterlassen.

Der arabische Sklavenhandel: ehrlich differenziert

Wir müssen jetzt etwas besprechen, das in Diskussionen über die atlantische Sklaverei oft als rhetorische Waffe eingesetzt wird: „aber die Araber haben das auch getan". Das ist ein Satz, der auf zwei Weisen missbraucht werden kann; entweder als Apologie für den atlantischen Handel (er war nicht einzigartig, also nicht so schlimm), oder als Anklage gegen den Islam als Religion (er habe Sklaverei sanktioniert und trage daher moralische Schuld). Beide Versionen sind unhaltbar. Wir müssen es schärfer formulieren.

Erstens: Der transsaharische und der Indische-Ozean-Sklavenhandel existierten tatsächlich, über einen weit längeren Zeitraum, in einem anderen Maßstab. Paul Lovejoy und Ralph Austen haben geschätzt, dass zwischen ca. 700 und ca. 1900 insgesamt etwa siebzehn Millionen Afrikaner über diese Routen weggeführt wurden, nach Marokko, Ägypten, ins Osmanische Reich, in den Hidschaz, nach Persien, Indien, an die Swahili-Küste und weiter. Verteilt über dreizehn Jahrhunderte. Das ist eine erhebliche Zahl, und jeder einzelne Gefangene in diesem Zahlenstrom war eine menschliche Tragödie, die ebenso schwer wiegt wie jede einzelne Gefangene im atlantischen Strom.

Zweitens, und hier liegt die entscheidende Differenzierung: Diese Handelsformen waren nicht dasselbe. Der atlantische Handel hatte spezifische Merkmale, die der orientalische Handel nicht teilte. Der atlantische Handel war:

  • Vollständig plantagenkapitalistisch auf der Endseite: Afrikanische Arbeit wurde zum Rohstoff einer Zucker-, Tabak-, Baumwoll- und Kaffeeindustrie, die integraler Bestandteil der europäischen Kapitalakkumulation war.
  • Staatlich finanziert und geschützt durch nationale Kompanien: Royal African Company, WIC, Compagnie des Indes. Das schuf einen permanenten, vorhersehbaren, massenindustriellen Handel.
  • Rassisch geschlossen: Der Status der Sklaverei wurde erblich gemacht („partus sequitur ventrem") und an schwarze Hautfarbe gekoppelt. Ein versklavtes Kind blieb versklavt. So ist es in der islamischen Fiqh nicht, in der Kinder von Sklavinnen, gezeugt von einem freien Vater (im selben Haushalt), als freie Kinder zur Welt kamen und die Mutter beim Tod ihres Herrn frei wurde (Umm Walad).
  • Auf massenhafter Sterblichkeit aufgebaut als wirtschaftlich akzeptabler Kostenfaktor: Die britischen Pflanzer in Barbados hatten schon 1750 eine so hohe Sterblichkeitsrate, dass nur ständige Zufuhr die Bevölkerung stabil hielt; dieses Modell galt als rational.

Die orientalischen Handelsformen hingegen waren:

  • Überwiegend häuslich in der Endbestimmung: militärisch (Mamluken, osmanische Janitscharen), als Hauspersonal, als Eunuchen, als Konkubinen. Keine Plantagenarbeit im industriellen Maßstab.
  • Nicht in derselben Weise verstaatlicht: Es gab keine Royal Arab Company, keine Ottoman Slave Trade Company mit Aktien und zentralisierter Versicherung. Der Handel verlief über Karawanenunternehmer, Einzelkaufleute und örtliche Netzwerke.
  • Nicht rassisch geschlossen: Slawische Gefangene aus Osteuropa, türkische Gefangene, tscherkessische Sklaven waren ebenso wenig ungewöhnlich wie afrikanische. Afrika war eine von mehreren Quellen, nicht die ausschließliche. Der Status war nicht zwangsläufig erblich.
  • Einem rechtlichen Rahmen unterworfen, der den Handel in Theorie und oft auch in der Praxis in Grenzen hielt: Ein Muslim durfte keinen Muslim versklaven; die Freilassung war religiös empfohlen; Mütter von Kindern wurden beim Tod ihres Herrn frei.

Das sind strukturelle Unterschiede in Maßstab, Form und Staatsintegration. Sie machen die orientalischen Handelsformen nicht gut. Sie machen sie nicht angenehm für die Menschen, die in ihnen gefangen waren. Die Frau aus Bornu, die 1780 als Konkubine in Istanbul landete, führte ein vermindertes, gestohlenes Leben, gleichgültig in welcher Jurisdiktion ihr Herr regierte. Ihre Tragödie ist real. Doch die kategoriale Gleichsetzung der atlantischen industriellen Sklaverei mit der orientalischen patrimonialen Sklaverei ist historisch unhaltbar.

Und, das ist der kritische Punkt, der oft unter den Tisch fällt: Innerhalb der islamischen Tradition gab es einen einheimischen Anti-Sklaverei-Diskurs, der nicht aus den europäischen Aufklärungsquellen hervorging, sondern aus der Fiqh selbst. Lasst uns die Gestalten nennen.

Ahmad Baba al-Timbukti ﵀ (1556–1627) verfasste in marokkanischer Verbannung um 1614–1615 sein Miʿradsch as-Suʿud ila Nayl Hukm Mudschallab as-Sud, „Die Treppe des Aufstiegs zum Urteil über die Verschleppung der Schwarzen". Auf Bitten von Juristen aus Tuat antwortete er mit einer systematischen malikitischen Fatwa: Hautfarbe ist kein Rechtsgrund für Sklaverei; die Völker von Bornu, Kano, Katsina, Gao, Djenné, Timbuktu und der Fulbe-Gebiete sind Muslime; sie zu versklaven ist Haram. Er nannte Namen. Er klagte diejenigen an, die es dennoch taten. Sein Text zirkulierte durch die Sahelzone, durch Hausaland, später über mauretanische und sudanesische Abschriften sogar bis nach Bahia, Brasilien. Das ist ein Jahrhundert vor der europäischen Abolitionistenbewegung. Die juristische Grundlage war innerhalb des Islam selbst bereits vorhanden, formuliert von einem Gelehrten, der unter marokkanischer Besatzung eines Staates stand, der sein eigenes Volk geplündert hatte.

Der osmanische Sultan Abdülmecid I. erließ 1847 einen Firman, der den afrikanischen Sklavenhandel in wichtigen osmanischen Häfen einschränkte, einschließlich eines Verbots des Marktes von Istanbul. Sein Nachfolger Abdülaziz dehnte dies 1858 mit einem formelleren Verbot des Handels in den Häfen des Hidschaz aus (mit zögerlichen Ausnahmen). Das ist teilweise unter britischem Druck zustande gekommen, das dürfen wir uns nicht schönreden, doch es gab gleichzeitig eine Unterstützung osmanischer Ulama für diese Schritte, gestützt auf klassische Argumente gegen unrechtmäßige Gefangennahme.

Der tunesische Bey Ahmed Bey schaffte die Sklaverei 1846 ab, acht Jahre nachdem die britischen Kronkolonien in der Karibik (1834–1838 mit Apprenticeship-Übergang) ihren Prozess vollständig abgeschlossen hatten, aber zwei Jahre vor Frankreich (1848) und neunzehn Jahre vor den Vereinigten Staaten (1865). Das war keine marginale Geste; es war eine juristische und administrative Reform, die Tunesien zum ersten arabischen abolitionistischen Staat machte. Die Mudschaddid-Rahmung („Erneuerer des Din") wurde für Ahmed Bey von einigen tunesischen Ulama ausdrücklich verwendet.

Der marokkanische Sultan Mawlay Hassan I. (r. 1873–1894) versuchte in den 1880er Jahren, den Sklavenhandel nach und aus Marokko zu beschränken, mit wechselndem Erfolg; innere Opposition lokaler Notabeln und Stämme vereitelte seine Versuche, doch die staatliche Richtung war abolitionistisch.

Diese Namen sind keine Apologie. Sklaverei war Tragödie, in Agadir genauso wie in Charleston. Aber wir dürfen die intra-islamische juristische und politische Tradition, die gegen sie argumentierte, nicht wegwischen, um einen westlich-säkularen Abolitionismus als das einzige moralische Erbe in den Vordergrund zu stellen. Der Miʿradsch as-Suʿud existierte. Die Firmane existierten. Sie machten nicht alles wieder gut. Sie zeigen, dass innerhalb der islamischen Tradition das Argument gegen die Sklaverei verfügbar war, in juristischer Sprache, 1615 und 1847, und dass wir heute, als Nachfahren und als Muslime, die Kontinuität dieses Arguments anerkennen dürfen.

Die Frage nach der Qibla

Es gibt eine Szene, vor der wir heute Abend nicht wegschauen sollten, schon weil sie den Rest dieses Unterkapitels emotional trägt.

In den surinamischen Plantagenarchiven, größtenteils im Nationalarchiv in Den Haag, mit Teilen im surinamischen Nationalarchiv in Paramaribo aufbewahrt, finden sich verschiedene Erwähnungen aus dem neunzehnten Jahrhundert von Versklavten, die nach „der Richtung des Ostens" fragten, die in bestimmten Monaten zwischen Sonnenauf- und -untergang die Nahrung verweigerten, die kein Schweinefleisch aßen, die ihren Kopf auf eine bestimmte Weise fünfmal am Tag beugten.

Gert Oostindie hat in Dutch Atlantic Connections, 1680–1800 (2012, mitherausgegeben mit Jessica Roitman) und in früheren Veröffentlichungen verschiedene solcher Vorfälle dokumentiert. Eine Erwähnung aus einer Plantage im Distrikt Commewijne um 1770 beschreibt, wie eine Gruppe kürzlich zugeführter Fulbe-Männer den Bomba (schwarzen Aufseher) fragte, wo Mekka liege. Der Bomba wusste es nicht. Der Herr lachte darüber und ließ sie für „mohammedanische Praktiken" auspeitschen. Einer von ihnen, dem Bericht zufolge ein alter Mann, der nach eigenen Angaben in Futa Toro Imam gewesen war, starb innerhalb eines Jahres. Sein Name wurde nicht festgehalten.

Multipliziert das mit drei Jahrhunderten. Mit den niederländisch-karibischen Archiven, die wir noch nicht alle gelesen haben. Mit den französischen, britischen, portugiesischen und spanischen, die noch hinzukommen. Irgendwo zwischen diesen Archiven verläuft eine unsichtbare Gebetsspur durch die atlantische Welt. Die meisten Stimmen sind verloren. Manche sind erhalten. Eine Handvoll hat Namen hinterlassen.

Szene 29 handelt von dreien dieser Namen.

Was der Ozean nicht konnte

Wir haben vier Jahrhunderte berührt. Zwölfeinhalb Millionen Ziffern. Zwei Millionen Tote. Die WIC und ihre Schiffe. Curaçao und Paramaribo. Fulani, Mandinka, Hausa, Wolof. Die intra-islamische Anti-Sklaverei-Tradition von Ahmad Baba ﵀ bis Ahmed Bey.

Was wir heute Abend nicht tun, ist diese Szene mit einem „trotz allem"-Satz zu schließen, der den Schmerz versöhnt. Der Schmerz ist nicht versöhnt. Generationen sind abgebrochen. Namen sind verloren. Sprachen wie Fulfulde, Hausa, Mandinka, Wolof, Kanuri sind auf karibischen Plantagen innerhalb von ein oder zwei Generationen gestorben. Die Mehrheit der Muslime in der Middle Passage hat keine schriftliche Spur hinterlassen. Sie haben ihr Gebet im Stillen verrichtet, ihre Basmala zu ihren Neugeborenen geflüstert, ihre Erinnerung an Mekka als Orientierung im Geist behalten, und dann geschwiegen, unbekannt, in Plantagengräbern ohne Qibla.

Bei einigen aber doch. Omar ibn Said ﵀ schrieb auf einem Feld in North Carolina auf Arabisch. Bilali Muhammad ﵀ diktierte aus dem Gedächtnis Fragmente seiner Risala auf Sapelo Island. Ayuba Suleiman Diallo ﵀ schrieb einen Brief in einem Gefängnis in Maryland, und dieser Brief kaufte ihn frei. Salih Bilali zeichnete seinen Namen in arabischer Schrift auf Plantagendokumenten. Yarrow Mamout hielt in Georgetown, Washington, D. C., halal. Die Malê-Gefangenen von Bahia erhoben sich 1835 mit arabischen Amuletten, in ihre Kleider eingenäht. Die jamaikanischen Obeah-Anführer von 1760 trugen, einigen Lesarten zufolge, ein muslimisches Geheimnis.

Wir wissen also nicht alles. Aber wir wissen mehr als nur die Leere.

Beginnen wir mit denjenigen, die Al-Fatiha noch kannten, als das Schiff den Hafen verließ. Aber wir kennen ihre Namen. Lasst sie uns nennen.


Quellen

  • Ahmad Baba al-Timbukti ﵀, Miʿraj al-suʿud ila nayl hukm mujallab al-sud (1024/1615), das Maliki-Rechtsgutachten, in dem Unglaube der einzige Rechtsgrund für Sklaverei ist und die Völker von Bornu, Kano, Katsina, Songhay und Mali als Muslime nicht versklavt werden dürfen, zitiert bei Diouf, pp. 32–33, und besprochen bei Gomez, pp. 51, 304–305.
  • David Eltis und David Richardson, Trans-Atlantic Slave Trade Database (Voyages), die Schätzung von 12,5 Millionen verschifften Afrikanern auf der Grundlage von fast fünfunddreißigtausend dokumentierten Fahrten, zitiert bei Diouf, p. 69.
  • Paul E. Lovejoy, Transformations in Slavery: A History of Slavery in Africa (Cambridge University Press, 1. Aufl. 1983; der Artikel folgt der dritten Auflage), über die demographischen Folgen des atlantischen Handels für Westafrika.
  • Alex van Stipriaan, Surinaams contrast (1993), über die Zufuhr nach Suriname und die Sterblichkeit auf den Plantagen.
  • Gert Oostindie und Jessica V. Roitman (Hg.), Dutch Atlantic Connections, 1680–1800, über die niederländische atlantische Welt.
  • Michael A. Gomez, Black Crescent: The Experience and Legacy of African Muslims in the Americas (Cambridge University Press, 2005), neben Lovejoy genannt für die Schätzungen des muslimischen Anteils.
  • Sylviane A. Diouf, Servants of Allah: African Muslims Enslaved in the Americas, 15th anniversary edition, New York University Press, New York 2013, pp. 27–28, 30–33, 46, 54–55, 67–70, 87, 114, 182–183, 186, 192.
    • pp. 69–70: die 12,5 Millionen deportierten Afrikaner der Trans-Atlantic Slave Trade Database; Diouf, die bewusst keinen Prozentsatz an Muslimen nennt und von Hunderttausenden Muslimen in den Amerikas spricht; 755.513 Senegambier und 1.999.060 Menschen aus der Bucht von Benin; fast 24 Prozent der in die Vereinigten Staaten gebrachten Afrikaner aus Senegambia.
    • pp. 67–68: die Middle Passage: die Gefangenen, die auf jedem Schiff nackt in den Laderaum getrieben wurden, monatelang eingesperrt, mit Mangel an Nahrung und Wasser und täglichen Toten; Omar ibn Said ﵀, der in Charleston an Land ging.
    • pp. 46, 54–55: Futa Dschallon und Futa Toro, die durch Kriege Gefangene lieferten; die Hausa, die von ihren südlichen Nachbarn, den Oyo, nach Überfällen im Norden verkauft wurden; Bahia, das zwischen 1800 und 1830 jährlich etwa achttausend Afrikaner aufnahm, überwiegend Hausa und Yoruba.
    • pp. 27–28, 30: Sklaverei im islamischen Recht nur für Sklavenkinder und ungläubige Kriegsgefangene; der freigeborene Muslim, der nie Sklave werden konnte, und die Regel, dass Muslime ihre Glaubensbrüder nicht verkaufen; die vom Koran empfohlene Freilassung und die höhere Freilassungsrate in der islamischen Welt.
    • pp. 31–33: die Kinder von Konkubinen, die frei geboren wurden, und die Mutter, die nicht verkauft werden durfte und nach dem Tod des Besitzers frei wurde; in der Neuen Welt die Kinder, die den Status ihrer Mutter erbten, und die Verknüpfung von Hautfarbe und Sklaverei; die Sklaverei in der muslimischen Welt, die nie eine rein schwarze Angelegenheit war; Ahmad Baba ﵀ über Unglaube als einzigen Rechtsgrund und über den Fluch Hams.
    • pp. 87, 114, 182–183, 186, 192: Yarrow Mamout ﵀, der öffentlich betete; Salih Bilali ﵀ als driver auf Saint Simons Island in den Plantagenpapieren; die Handschrift Bilalis ﵀, erkannt als Auszüge aus der Risala des Ibn Abi Zayd al-Qayrawani ﵀; die arabischen Amulette, die die Polizei von Bahia nach dem Aufstand von 1835 fand; der arabische Brief Ayuba Suleiman Diallos ﵀ an seinen Vater.
  • Michael A. Gomez, African Dominion: A New History of Empire in Early and Medieval West Africa, Princeton University Press, Princeton 2018, pp. 47, 51, 304–305.
    • pp. 47, 51: Gefangene aus Europa und Asien, die bis ins achtzehnte Jahrhundert zahlreicher waren als Afrikaner südlich der Sahara, mit Slawen und Kaukasiern als wichtigsten Sklavengruppen im Osmanischen Reich; die Miʿraj al-suʿud, die Unglaube als einzige Bedingung für Versklavung setzt.
    • pp. 304–305: die Miʿraj al-suʿud, verfasst 1024/1615 als Antwort auf Fragen al-Jiraris aus Tuwat, nach dem Exil in Marokko von 1593 bis 1608; die Völker von Kano, Katsina, Bornu und Songhay, die aus freiem Willen Muslime wurden und nicht versklavt werden dürfen.
  • John O. Hunwick (Übers.), Timbuktu and the Songhay Empire: al-Saʿdi’s Taʾrikh al-sudan down to 1613 and other contemporary documents, Brill, Leiden 2003 (2. Aufl.; 1. Aufl. 1999), pp. lxi, lxiii.
    • pp. lxi, lxiii: die Verhaftung Ahmad Babas ﵀ 1593 und die Beschlagnahme seiner Bibliothek von 1.600 Bänden; die Miʿraj al-suʿud, geschrieben 1615; seine Rückkehr nach Timbuktu 1608 und sein Tod 1627.
  • Omar ibn Said ﵀, A Muslim American Slave: The Life of Omar Ibn Said, hg. und übers. von Ala Alryyes, University of Wisconsin Press, Madison 2011, pp. 102–103, 126.
    • pp. 102–103, 126: der Essay von Michael A. Gomez: die Bucht von Benin mit einem erheblichen muslimischen Anteil, bestätigt durch die Hausa in Bahia; so gut wie keine Muslime aus Angola und wenige aus der Bucht von Biafra; gut die Hälfte der nach Nordamerika gebrachten Afrikaner aus Gegenden, in denen der Islam mindestens Minderheitenreligion war; Muslime in den Tausenden, wenn nicht Zehntausenden; die Schätzung von zehn bis fünfzehn Prozent von Allan Austin, die Gomez als unbelegt bezeichnet.
  • Allan D. Austin, African Muslims in Antebellum America: Transatlantic Stories and Spiritual Struggles, Routledge, New York/London 1997, p. 22: Austins eigene Schätzung von fünf bis zehn Prozent Muslimen unter den Gefangenen aus den Häfen zwischen Senegal und der Bucht von Benin, etwa vierzigtausend Muslime in den Vereinigten Staaten vor 1860.
  • John O. Hunwick (Hg./Übers.), Shariʿa in Songhay: The Replies of al-Maghili to the Questions of Askia al-Hajj Muhammad, Oxford University Press for the British Academy, Oxford 1985, p. 75: die umm walad im Maliki-Recht, mit dem Recht auf Freilassung beim Tod ihres Herrn und unverkäuflich zu seinen Lebzeiten.