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Gründung des Sokoto-Kalifats
Geschichte des Islams in WestafrikaDas Sokoto-Kalifat

Gründung des Sokoto-Kalifats

Eine Stadt aus der Dürre: Die Errichtung des Sokoto-Kalifats (1809 bis 1817)

Alkalawa qualmte noch nach, und Usman dan Fodio ﵀ tat etwas, was nur wenige Eroberer tun: Er zog sich aus der Macht zurück. Statt sich auf den Thron Gobirs zu setzen, ließ er eine neue Stadt in den Sand zeichnen, teilte das Reich in zwei Hälften und gab der Feder den Vorrang vor dem Schwert. Zwischen 1809 und 1817 entstand so, fast beiläufig, das, was binnen einer Generation der größte vorkoloniale Staat des subsaharischen Afrikas werden sollte.

Warum nicht in Alkalawa Platz nehmen

Stellen Sie sich die Versuchung vor. Oktober 1808, die Mauern Alkalawas liegen offen, Yunfa ist tot, der Palast Gobirs steht leer. Tausend Jahre Königstradition, die sarauta, die auf die Hausa-Bayajidda-Sagen zurückgeht, die goldenen Thronsäle, die Eisenschmiedrituale, die höfischen Musiker mit ihren langen Trompeten, werden an einem einzigen Nachmittag enthauptet. Für einen klassisch verstandenen Eroberer ist dies der Augenblick, die Treppe hinaufzusteigen, sich auf die Kissen zu setzen und sich selbst zu krönen.

Dan Fodio ﵀ tut es nicht. Und auch Muhammad Bello ﵀, der Alkalawa mit der Spitze seines eigenen Speeres genommen hatte, tut es nicht. Stattdessen wird die alte Hauptstadt nicht besetzt, sondern aufgegeben. Sie bleibt eine Ruine. Heute ist es eine archäologische Stätte, eine zerstreute Töpferei aus Scherben im Sand des Sokoto-Bundesstaates, von einzelnen Historikern, nicht aber von einem Hofstaat besucht.

Warum? Es gibt drei ineinandergreifende Gründe.

Erstens, ideologisch: In Alkalawa Platz zu nehmen, hätte bedeutet, dass der Dschihad in Wahrheit eine dynastische Machtübernahme gewesen wäre, ein Ersetzen des einen Sarki durch den anderen. Genau das hatte dan Fodio ﵀ in seinem Kitāb al-Farq zurückgewiesen. Der Dschihad war kein Thronraub, er war eine Reform der wilāyāt, der Herrschaft selbst. Eine neue Stadt, gegründet auf jungfräulichem Boden, unterstrich das.

Zweitens, strategisch: Alkalawa lag im Kerngebiet Gobirs, mitten zwischen den Resten der Hausa-Bevölkerung, die ihre Niederlage nicht so schnell vergessen würden. Eine neue Hauptstadt, etwas weiter südlich, jenseits der alten Gobir-Grenzen, ließ sich leichter verteidigen und legte die politische Achse nicht auf die Leichenbreite eines geschlagenen Königreichs.

Drittens, juristisch: Die Scharia erbt nicht durch Eroberung. Eine Stadt, die durch Dschihad gefallen war, war Fayʾ, gemeinschaftliches Kriegseigentum. Eine Neugründung dagegen konnte vom ersten Tag an als Dar al-Islam gezeichnet werden, mit Moschee im Herzen, Märkten nach den Regeln, Qadi-Gericht an der Hauptstraße.

So zeichnete Bello ﵀ 1809 die Umrisse einer Stadt am Zusammenfluss des Sokoto und des Rima, auf etwa 13,06° nördlicher Breite und 5,24° östlicher Länge. Er nannte sie Sokoto, nach dem Fulfulde-Wort sokkugo, „zusammenlegen". Ein Kalifat, benannt nach einer Stadt, die zu Beginn des Dschihad noch nicht einmal existierte.

Der Schehu setzt sich selbst ab

Zwischen 1810 und 1812 geschah etwas, das selbst die wohlwollende Fulani-Geschichtsschreibung nicht ganz glättet: Dan Fodio ﵀ zog sich nahezu vollständig aus der laufenden Verwaltung zurück.

Er war der Amīr al-Muʾminīn, der Befehlshaber der Gläubigen. Er hatte die Fahne gehisst. Sein Wort hatte ein Heer in Bewegung gesetzt. Und nun, mit gewonnenen Schlachten und verteilten Fahnen, kehrte er zu dem zurück, was er ohnehin immer hatte tun wollen: lesen, schreiben, unterrichten. Er zog von Sokoto nach Sifawa, einem kleineren Ort einige Dutzend Kilometer entfernt, und danach wieder zurück. Er arbeitete an seiner Iḥyāʾ al-Sunna, an seiner Tanbīh al-Ikhwān, an Bayān Wujūb al-Hidschra. Er erteilte Awrād-Unterricht seinen Murīdīn, hielt Maulid-Predigten, empfing Gesandtschaften aus Kano und Gwandu, schrieb Fatwas, wenn eine theologische Frage anstand, doch die verwaltungstechnische Arbeit übergab er sichtbar.

Das ist keine Abdankung im europäischen Sinn. Er bleibt Amīr al-Muʾminīn, bleibt die geistliche Autorität des Kalifats, sein Name wird in der Khuṭba jedes Freitagsgebets genannt. Doch die praktische Trennung zwischen ihm als Schehu und der ausführenden Gewalt wird nach Infāq al-Maysūr 1812 förmlich geregelt. Er bestimmt zwei Unterkalifen. Sein Sohn Muhammad Bello ﵀ erhält den Osten: Sokoto selbst, mit den Hausa-Kernemiraten Kano, Katsina, Zaria, Bauchi, Adamawa. Sein Bruder Abdullahi dan Fodio ﵀ erhält den Westen: Gwandu als Hauptstadt, mit Kebbi, Nupe, Ilorin und den unteren Niger-Ausläufern.

Abdullahi ﵀ schreibt darüber selbst, mit der trockenen Ehrlichkeit, die seinen Tazyīn al-Waraqāt prägt. Er erzählt, schon im Vormarsch auf Alkalawa, irgendwann 1807, hätten Zweifel an der Disziplin mancher Dschihad-Befehlshaber an ihm genagt. Sie plünderten, schreibt er, auf eine Weise, die die malikitische Fiqh nicht zuließ. Er verfasste ein Gedicht, Qaṣīda Tazyīn, in dem er, faktisch in einem Gedicht, die Entscheidung trifft, sich aus dem aktiven Feldzug zurückzuziehen und nach Kano zu gehen, um eine Hidschra in den Hidschas zu erwägen. Unterwegs holen ihn Boten seines Bruders dan Fodio ﵀ ein und bitten ihn um Rückkehr. Er kehrt zurück, doch der Riss ist geschlagen. Die Zweiteilung ist teilweise eine Institutionalisierung dieses Risses, eine Weise, Abdullahi ﵀ ein eigenes Herrschaftsgebiet zu geben, ohne ihn unter ein neues Zentrum zurückzwingen zu müssen.

Das ist kein Konflikt, wie es ihn zwischen europäischen Kronprinzen gegeben hätte. Es marschieren keine Heere gegeneinander, kein Blutsverwandter fällt durch das Schwert eines anderen. Doch die Spannung zwischen Sokoto und Gwandu schwelt von diesem Augenblick an durch jede Generation des Kalifats hindurch. Abdullahi ﵀ stirbt 1829, zwölf Jahre nach seinem Bruder, im Amt in Gwandu, und bis zu seinem Tod verfasst er kritische Traktate, die spätere Sokoto-Gelehrte mit gemischten Gefühlen aufnehmen.

Das Fahnensystem als Verfassung

Was Bello ﵀ und sein Vater ersonnen hatten, war juristisch betrachtet eher eine Föderation als ein Einheitsstaat. Es trug den Namen Khilāfa, Kalifat, doch es funktionierte über ein altes islamisches Instrument, das im Hausaland eine neue, einfallsreiche Gestalt erhielt: die Bayʿa, verbunden mit einer tūta, einer Fahne.

Stellen Sie sich das Verfahren vor. Ein Fulani-Gelehrter oder Dschihad-Kommandeur, sagen wir Sulaimanu, ein Kano-Fulbe, der jahrelang in Gwandu studiert hatte, reist nach Sokoto. Er kniet vor dan Fodio ﵀ oder später vor Bello ﵀ und leistet die Bayʿa: den Treueid, Wort für Wort, nach der Formel, die seit der Zeit des Propheten ﷺ in der islamischen Tradition überliefert ist. Er schwört Gehorsam in dem, was gut, und Widerstand gegen das, was böse ist. Er empfängt dann aus den Händen des Schehu oder des Kalifen eine grüne Fahne, eine schriftliche Wathīqa, ein Fahnen-Erteilungsdokument, und eine förmliche Vollmacht, in seiner Region den Dschihad zu führen, ein Emirat zu gründen und es anschließend im Namen Sokotos zu verwalten.

So entstanden zwischen 1804 und 1817 die großen Emirate, die die Föderation bilden sollten. Kano unter Sulaimanu, abgelöst 1819 von Ibrahim Dabo, dessen Dynastie bis heute regiert. Katsina unter Umaru Dallaji und seinem Sullubawa-Clan. Zaria, das alte Zazzau, unter Mallam Musa von den Mallawa-Fulani. Bauchi unter dem Gelehrten Yakubu ﵀, dessen Emirat sich vom Plateau-Hochland bis zum Benue-Fluss erstreckte. Gombe unter Buba Yero, der sich bis weit in das Gongola-Tal ausdehnte. Adamawa unter Modibo Adama, einem Yola-Fulbe, der die Fahne über den Faro und den Benue trug und ein Emirat gründete, das heute noch über die Grenze zwischen Nigeria und Kamerun reicht. Ilorin, das südlichste Emirat, unter dem Yoruba-Fulbe-Kleriker Alimi, dessen Söhne Abdussalami und Schitta das Yoruba-Königreich Oyo zerschlagen und die Nordgrenze Yorubalands islamisch machen sollten. Nupe unter Mallam Dendo und seinen Söhnen, an der Niger-Schleife. Hadejia an der nordöstlichen Grenze, wo Sambo Digimsa und später der berüchtigte Buhari die unruhige Grenze zu Borno bewachten.

Bis 1817, dem Todesjahr dan Fodios ﵀, zählte die Föderation mindestens dreizehn größere Emirate und ein Dutzend kleinerer. Zusammen umfassten sie ein Gebiet von der Niger-Schleife im Westen bis zum Mandara-Gebirge im Osten, vom Sahel im Norden bis tief in die subtropische Savanne im Süden. Infāq al-Maysūr und der spätere Rauḍ al-Dschinān von Gidado dan Laima geben Listen mit den Namen der Emire und den Daten ihrer Einsetzung.

Dieses System war elegant, weil es die Ausdehnung schneller und billiger machte, als ein zentrales Heer es vermocht hätte. Es war verletzlich, weil es von Anfang an dieselbe Spannung trug, die alle Föderationen tragen: Emire, die örtlich souverän wurden, eigene Steuern erhoben, eigene Kriege führten und nur über Bayʿa-Treue, Zakat-Abgaben und Korrespondenz mit dem Zentrum verbunden waren. Dass dieses System bis 1903, der britischen Eroberung, bestand, ist ein Beweis seiner Geschmeidigkeit. Dass die Briten es danach buchstäblich als Grundlage ihrer indirect rule übernahmen und bis heute die nördliche Verwaltungsgeographie Nigerias darauf bauen, ist ein Beweis seiner tiefen Verwurzelung.

Zehn Millionen Untertanen, mehr oder weniger

Wie viele Menschen lebten eigentlich unter dieser Fahne?

Die ehrliche Antwort lautet: Wir wissen es nicht genau, und wer eine exakte Zahl nennt, verkauft Sicherheit, wo keine ist. Doch die Schätzungen der Geschichtsschreibung liegen für das Sokoto-Kalifat des neunzehnten Jahrhunderts auf seinem Höhepunkt zwischen ungefähr sieben und zehn Millionen Einwohnern. Paul Lovejoy und Jan Hogendorn, die beiden Historiker, deren Werke in Slow Death for Slavery (1993) und Transformations in Slavery (2011) den Standardrahmen gesetzt haben, setzen die Mitte dieser Schätzung um 1850 auf neun bis zehn Millionen.

Das ist, welche Schätzung man auch nimmt, eine ungeheure Zahl für einen vorkolonialen afrikanischen Staat. Songhai auf seinem Höhepunkt im sechzehnten Jahrhundert, Mali unter Mansa Musa im vierzehnten, diese Reiche zählten vermutlich ebenfalls Millionen, doch kein moderner Historiker setzt sie über fünf Millionen. Das Aschanti-Reich im selben neunzehnten Jahrhundert: ein bis drei Millionen. Das Zululand unter Schaka: einige Hunderttausend. Abessinien unter Tewodros: vielleicht vier bis fünf Millionen. In einer Zeit, in der die meisten afrikanischen Staaten zwischen 500 000 und drei Millionen Menschen zählten, stand Sokoto, schlicht durch seine demographische Größe, in einer Klasse für sich.

Die Bevölkerung war ethnisch nicht einheitlich. Fulbe bildeten die herrschende Elite, aber nicht die Mehrheit. Die Hausa-Bevölkerung war zahlenmäßig dominant auf dem Land und in den alten Städten. Daneben lebten im Reich Kanuri im Osten, Yoruba-Muslime in Ilorin, Nupe im Südwesten, Gwari, Plateau-Gruppen, Chamba, Mumuye, Mandara-Völker; Dutzende Sprachen, Dutzende ethnische Gruppen, zusammengehalten durch den Islam als gemeinsame institutionelle Sprache und durch das Arabische als Verwaltungssprache.

Ein Staat von der Größe Frankreichs und Deutschlands zusammen, mit einer Bevölkerung, die mehr als doppelt so groß war wie die der Vereinigten Staaten zur selben Zeit, auf Arabisch verwaltet von einer Fulbe-Elite, die selbst Fulfulde sprach, über eine Mehrheit, die Hausa sprach, vereint in einem einzigen Rechtssystem, das aus dem malikitischen Andalusien über Timbuktu hereingeholt worden war. Das ist ein staatliches Bauwerk, das Achtung gebietet, auch, gerade, wenn man seine dunklen Seiten nicht wegredet.

Die Kitāb al-Farq als Verfassung

Ein Reich dieser Größe braucht eine Verfassung, ausdrücklich oder stillschweigend. Sokoto hatte eine ausdrückliche. Oder besser: eine Bibliothek, die zusammen als Verfassung wirkte.

Das Kernwerk war weiterhin dan Fodios ﵀ Kitāb al-Farq bayn wilāyāt ahl al-Islām wa wilāyāt ahl al-kufr, „Das Buch über den Unterschied zwischen Muslim- und Ungläubigen-Herrschaft". Wir haben es in Szene 42 als Anklage gegen Yunfa besprochen. Nach 1809 wurde es etwas anderes: ein negatives Verfassungsdokument, das beschrieb, was eine islamische Verwaltung nicht tun durfte und folglich, im Spiegelbild, was sie tun musste. Keine willkürlichen Steuern jenseits von Zakat, Dschizya und Kharādsch. Keine Rechtsprechung außerhalb der Scharia. Keine Hofrituale, vermischt mit nichtislamischen Elementen. Keine Versklavung von Muslimen durch Muslime. Keine Verfolgung von ʿulamaʾ. Keine sarauta-Titel, die islamische Autorität an sich rissen.

Neben der Kitāb al-Farq stand die Bayān Wujūb al-Hidschra ʿalā al-ʿibād, dan Fodios ﵀ Text von 1806, der die Pflicht zur Hidschra aus einem Dar al-Kufr-Gebiet juristisch begründete. Dieser Text lieferte die Legitimation für den Dschihad-Auszug selbst und wurde im Kalifat als Beleg gelesen, dass die Gründung Sokotos, buchstäblich als Hidschra-Ziel, eine islamische Pflicht gewesen sei, kein abenteuerlicher Eroberungszug.

Daneben kursierten die Handbücher von Khalil ibn Ishaq ﵀ (der Mukhtaṣar als malikitischer Bezugstext), von Ibn Abī Zayd al-Qayrawānī ﵀ (die Risāla als elementares juristisches Lehrbuch) und die Fatwas al-Maghilis ﵀ aus dem fünfzehnten Jahrhundert, der den Songhai-Sultan Askia Muhammad zwei Jahrhunderte zuvor beraten hatte und dessen Texte in Sokoto als unmittelbare Rechtsmaßstäbe verwendet wurden.

Und dann kamen Bellos ﵀ eigene Werke. Infāq al-Maysūr, abgeschlossen um 1812, als historische und juristische Selbstrechtfertigung. Abdullahis ﵀ Ḍiyāʾ al-Ḥukkām, „Licht für die Herrscher", ein Verwaltungsleitfaden für Emire. Nana Asmaʾus ﵀ Dichtung und Lehrwerke in Fulfulde, Hausa und Arabisch; sie sollte nach dem Tod ihres Vaters eine eigenständige scholastische Autorität werden, deren Werke ihr Bruder Bello ﵀ als amtliche Staatstexte verbreitete.

Zusammen bildeten diese Bücher das, was Murray Last in seinem Standardwerk The Sokoto Caliphate (1967) eine „theokratische Verfassung durch Aufschichtung" genannt hat. Kein einzelnes Dokument war die Verfassung. Die ganze Bibliothek war es.

Der Wesir und sein Tintenfass

Ein Staat wird nicht durch Bücher regiert, sondern durch Beamte. Bello ﵀ baute in Sokoto eine Verwaltungsstruktur auf, die für seine Zeit und Region erstaunlich professionell war.

Im Zentrum stand der Waziri, der Großwesir. Unter dem Schehu war diese Rolle informell geblieben und vor allem von seinem Bruder Abdullahi ﵀ ausgefüllt worden; Bello ﵀ machte daraus ein formelles Amt und übertrug es 1817 Gidado dan Laima. Er war Bellos ﵀ rechte Hand in der Korrespondenz mit den Emiren, er beaufsichtigte die Zakat-Einkünfte, er formulierte Fatwas, er pflegte die Gelehrtennetze mit Ägypten und dem Hidschas. Rauḍ al-Dschinān von Gidado dan Laima, den Bello ﵀ 1817 zu seinem ersten Waziri ernannte, beschreibt die Aufgaben des Waziri im Detail: raʾīs al-kuttāb (Haupt der Schreiber), ṣāḥib al-barīd (Verantwortlicher für die Korrespondenz), muḥāsib al-zakāt (Prüfer der Zakat-Einkünfte).

Unter dem Waziri stand der Galadima, ein Hausa-Ausdruck, den dan Fodio ﵀ und Bello ﵀ bewusst aus dem alten sarauta-Wortschatz beibehalten hatten; nicht alles aus der Vor-Dschihad-Zeit musste fort. Der Galadima war eine Art zweiter Minister, zuständig für eine bestimmte geographische Mappe, oft die nördlichen Grenzgebiete.

Für die Rechtsprechung saß auf jeder Ebene ein Alkali, eine Hausa-Verformung des arabischen Qadi. Der Qadi von Sokoto war der oberste Richter, eine letzte Instanz. Unter ihm standen Emirats-Qadis in Kano, Katsina, Zaria und so weiter, und unter ihnen wiederum Distrikts-Qadis in kleineren Städten und Dörfern. Sie wandten malikitisches Recht an, mit Rückgriff auf Mukhtaṣar, Risāla und örtliche Fatwa-Sammlungen. Rechtsfälle wurden schriftlich festgehalten, eine Praxis, die im vorkolonialen Westafrika selten war. Ein Teil dieser Sidschillāt, gerichtlicher Register, ist in Archiven von Kano und Sokoto erhalten geblieben.

Die Steuerstruktur war klassisch malikitisch. Zakat auf Herden (Jangali), Ackerbau (ʿuschr, ein Zehntel) und Handelsware, erhoben von Muslimen. Dschizya, Kopfsteuer auf nichtmuslimische Untertanen, die als Dhimmi Schutz genossen. Kharādsch, Bodensteuer auf Land, das zuvor nichtmuslimisch gewesen war und nun unter islamischer Verwaltung stand. Hinzu kamen Zölle auf den großen Karawanenwegen, vor allem der Nord-Süd-Route von Agadez nach Kano und der West-Ost-Route von Timbuktu nach Borno, sowie Staatsmonopole auf bestimmte Güter wie Salz aus Bilma und Kola aus Borgu.

Es war, mit allen Einschränkungen, ein funktionierendes Finanzsystem. Europäische Reisende wie Hugh Clapperton 1824 und Heinrich Barth in den 1850er Jahren, Barth durchzog das Kalifat zwischen 1851 und 1854 und widmete in seinen Travels and Discoveries in North and Central Africa (1857) Seite um Seite der Sokoto-Verwaltung, schrieben darüber mit einer Mischung aus Erstaunen und Bewunderung. Barth notiert, der Markt von Kano sei „der größte ganz Sudans" gewesen, größer und besser geordnet als alles, was er in nordafrikanischen Städten vergleichbarer Größe gesehen hatte.

Der Schatten, den wir nicht wegwischen dürfen

Und hier müssen wir innehalten, denn die Geschichte verlangt Ehrlichkeit, und unsere afrokaribischen Ohren hören in dieser Geschichte etwas, das uns persönlich berührt.

Das Sokoto-Kalifat war eine Sklavenhaltergesellschaft. Nicht eine Gesellschaft mit ein paar Sklaven am Rand, sondern eine Sklavenhaltergesellschaft im Sinne der Definition Moses Finleys und Paul Lovejoys: ein Staat, in dem Sklavenarbeit eine strukturelle ökonomische Säule ist, in dem die Sklavenpopulation in großen Teilen des Reiches dreißig Prozent oder mehr der Gesamtbevölkerung ausmacht und in dem die Reproduktion des Systems, durch Krieg, durch Kauf, durch Geburt in der Sklaverei, eine fortlaufende Staatsaufgabe ist.

Die malikitische Fiqh, wie dan Fodio ﵀ und Bello ﵀ sie anwandten, ließ Sklavenhandel und Sklavenhaltung zu, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt waren. Muslime durften nicht versklavt werden. Sklaven mussten menschlich behandelt werden, durften nicht von ihren Kindern unter einem bestimmten Alter getrennt werden, mussten bei Krankheit versorgt werden, hatten Anspruch auf einen Ruhetag pro Woche, konnten durch Mukātaba ihre Freiheit erkaufen oder durch ʿitq als fromme Tat freigelassen werden. Die ʿAqīda des Schehu war klar: Ein muslimischer Eigentümer, der diese Regeln verletzte, beging Sünde.

Doch was im juristischen Rahmen erlaubt war, wurde unterdessen in industriellem Maßstab durchgeführt. Die Feldzüge gegen nichtmuslimische Bevölkerungen, und „nichtmuslimisch" war in der Sokoto-Praxis eine dehnbare Kategorie, lieferten jährlich Tausende von Sklaven. Die südlichen Grenzzonen, das, was man die Dar al-Harb-Säume nannte, standen permanent unter Ghazwa-Druck: die Cross-River-Völker, die Plateau-Heiden (Angas, Berom, Jukun-Reste), die Mumuye und Bata in Adamawa, die Gwari südlich von Zaria. In jeder Trockenzeit zogen Reitereinheiten aus Bauchi, aus Adamawa, aus Yola auf Sklavenraub aus, brachten Hunderte bis Tausende Gefangene zurück, die auf den Märkten von Kano, Sokoto, Yola, Ilorin verkauft wurden.

Wohin gingen diese Sklaven? Drei Routen. Erstens innerhalb des Kalifats selbst: Plantagen rund um Kano (Indigo, Getreide, Baumwolle), Plantagen rund um Sokoto, Haussklaven in den Elite-Gehöften, sarkin dogarai, Sklavensoldaten in den Heeren der Emire. Zweitens nach Norden, transsaharisch: Karawanen über Agadez, Ghat, Murzuq nach Tripolis, Tunis, Kairo. Das war eine alte Route, jahrhundertealt, die in der Sokoto-Zeit gerade einen Höhepunkt erreichte, weil die europäische Abschaffung des atlantischen Handels die Sahara-Route für nordafrikanische Käufer relativ attraktiver machte. Drittens, und hier berührt es unsere karibische Familiengeschichte, nach Süden, über Aro-Chukwu, Bonny, Lagos, an die Atlantikküste. Diese Route war vor 1809 schon aktiv gewesen, über Hausa-Zwischenhändler und Yoruba-Netze; sie nahm im neunzehnten Jahrhundert ab, verschwand aber erst in den 1860er und 1870er Jahren ganz. Hunderttausende Westafrikaner, die nach Suriname, Trinidad, Curaçao, Brasilien und Haiti gelangten, kamen aus Gebieten, die in ihrer Jugend unter Sokoto-Einfluss standen oder durch Sokoto-nahe Raubzüge verschleppt worden waren. Nicht unmittelbar aus Sokoto selbst, die großen Dhimma-Gebiete brachten wenige atlantische Sklaven hervor, sondern aus den Rändern, aus Adamawa, aus dem Nupe-Yoruba-Grenzgebiet, aus dem Benue-Tal.

Das müssen wir offen sagen. Die Wurzeln unserer Anwesenheit in der Karibik liegen zum Teil in den Kriegen, die unter dieser grünen Fahne geführt wurden. Der Dschihad, den malikitische Gelehrte als rechtmäßig beschrieben, hat über viele Zwischenstationen hinweg, neben vielen anderen Tätertypen, auch unsere Vorfahren in die Schiffsräume gebracht. Das ist keine Anklage gegen dan Fodio ﵀ persönlich; er verurteilte die atlantische Sklaverei ausdrücklich, schrieb, Muslime dürften ihre Glaubensgeschwister niemals an christliche Käufer übergeben. Aber es ist eine Tatsache, dass die Wirtschaft, die unter seinem politischen Erbe blühte, eine sklavenhaltende Wirtschaft war, und dass der demographische Druck, den die Raubzüge nach Süden erzeugten, Menschen in die Hände atlantischer Aufkäufer trieb.

Lovejoys Zahl, dass das Sokoto-Kalifat in der zweiten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts eine der zwei oder drei größten Sklavengesellschaften der Welt gewesen sei, neben dem amerikanischen Süden und Brasilien, ist eine Zahl, die unsere geschichtliche Reife erfordert. Wir tragen den Stolz auf dan Fodios ﵀ Gelehrsamkeit und die Wunde dessen, was in seinem Reich geschah. Beides zugleich.

April 1817: Der Schehu stirbt

Usman dan Fodio ﵀ starb etwa am 3. Dschumādā al-Thāniya 1232, Anfang April 1817, in Sifawa. Seine Gesundheit hatte sich in den letzten zwei Jahren allmählich verschlechtert. Rauḍ al-Dschinān von Gidado beschreibt, dass er in den letzten Monaten kaum noch zu schreiben vermochte, dass Bello ﵀ und Nana Asmaʾu ﵀ an seinem Lager saßen, dass er bis zum Ende den Dhikr auf den Lippen hatte.

Er wurde in Sokoto begraben, nicht in Sifawa. Der Stifter des Reiches wurde in der Stadt beigesetzt, die er hatte gründen lassen, in der er aber selbst kaum gewohnt hatte. Sein Grab, die Hubbāre, liegt heute noch im Herzen Sokotos, eine Pilgerstätte für Yan Schehu aus dem ganzen Norden Nigerias, aus Niger, aus dem Norden Kameruns, aus Mali und über die Diaspora aus London, New York und Amsterdam. Es ist ein einfaches Grab in einer weißgetünchten Qubba, mit einem Kor-Rezitator, der täglich liest, mit Pilgern, die Tahlīl sprechen. Kein Monument. Eine Ruhestätte.

Bello ﵀ leistete die Bayʿa als zweiter Kalif. Der Übergang verlief reibungslos: kein abbasidischer Brudermord, kein umayyadischer Putsch, kein Zweifel in Sokoto selbst. Doch in Gwandu wartete Abdullahi ﵀ ab. Er hatte am Tod seines Bruders nicht in Sokoto teilgenommen, war in den ersten Wochen nicht zur Beisetzung gekommen. Erst später 1817 wurde das förmliche Verhältnis zwischen Sokoto und Gwandu wiederhergestellt: Abdullahi ﵀ erkannte Bello ﵀ als Amīr al-Muʾminīn an, Bello ﵀ erkannte Abdullahis ﵀ Eigenständigkeit über das westliche Gebiet an. Die Bruder-Neffe-Lage, Abdullahi ﵀ war altersmäßig über Bello ﵀ gestellt, doch Bello ﵀ war der Sohn des Schehu und damit dynastisch der Haupterbe, wurde insofern aufgelöst, als beide ihre eigene Sphäre behielten. Die Narben blieben.

Der größte Staat Afrikas

Halten wir, bevor wir diese Szene schließen, eines nüchtern fest.

Bis 1817, acht Jahre nachdem Sokoto als Stadt in den Sand gezeichnet worden war, umfasste das Kalifat etwa 400 000 Quadratkilometer, größer als das heutige Deutschland. Es zählte dreizehn größere Emirate und viele kleinere. Es hatte eine Gesamtbevölkerung, die bis Mitte des Jahrhunderts neun bis zehn Millionen erreichen sollte, mehr als jeder andere subsaharisch-afrikanische Staat zu jenem Zeitpunkt. Es hatte eine schriftliche Verwaltung, eine kodifizierte Rechtsprechung, eine föderale Verfassung durch Aufschichtung von Texten, eine diplomatische Stellung bis nach Istanbul und Kairo, eine Bibliothek, von der Teile bis nach Rabat, Fes und Medina kopiert wurden.

War es „der größte vorkoloniale Staat Afrikas"? Das hängt davon ab, was man misst. In absoluter Fläche war Songhai im sechzehnten Jahrhundert größer. An Dauer war das äthiopische Reich älter. In militärischer Schlagkraft waren der Mahdi-Staat im Sudan und Schakas Zululand zu ihrer Zeit eindrucksvoll. Doch in der Verbindung von Fläche, Bevölkerung, schriftlicher Verwaltung, ökonomischer Komplexität und juristischer Verfasstheit steht Sokoto in seiner Form des neunzehnten Jahrhunderts allein da. Das ist es, was Last, Hiskett, Lovejoy, Bobboyi und die heutige Geschichtsschreibung, nigerianische wie westliche, im Großen und Ganzen bestätigen.

Das ist also, was unsere Vorgenerationen uns hinterlassen haben: nicht nur Dörfer, Riten und Erzählungen, sondern ein staatliches Bauwerk, das in seiner Zeit zu den größten der Welt zählte. Dass wir davon in unseren Schulen nie etwas gehört haben, ist eine koloniale Blindheit, die wir selbst nun rückgängig machen müssen. Dass Bello ﵀ 1824 mit Clapperton auf Arabisch über Napoleon, über britische Marinepolitik, über Welthandelsrouten sprach, ist kein exotisches Detail. Es ist Beweis einer staatlichen Reife, die wir als selbstverständlich zu betrachten haben, so wie wir die Reife Frankreichs unter Ludwig XIV. oder des Osmanischen Reiches Süleymans als selbstverständlich betrachten.

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Was nun kommt

Der Schehu ist begraben. Bello ﵀ regiert. Sokoto wächst. Und in der Kanzlei beginnt die Schreibarbeit, die das Reich in den nächsten dreißig Jahren zusammenhalten wird.

Es liegt nun an Bello ﵀ zu zeigen, was es heißt, eine Dschihad-Bewegung in ein funktionierendes Kalifat umzubauen. Er wird es mit seiner Feder tun, mit seinen Ribāṭen, mit seinen hundert Briefen an die Emire, mit einer Korrespondenz mit al-Kanemi ﵀, die, wie wir sehen werden, das theologische Fundament des gesamten Unternehmens in Frage stellt. Er wird es als Staatsmann tun, als Historiker, als Dichter und, wo nötig, als Feldherr.

Der Sultan, der schrieb. Treffen wir ihn.


Quellen

  • Muhammad Bello ﵀, Infāq al-Maysūr, 1812 (1227) als offizieller Bericht des Dschihad vollendet, mit der Liste der ersten Emire, zitiert bei Last, pp. xxxi, 54, 208.
  • Abdullahi dan Fodio ﵀, Tazyīn al-Waraqāt, die Quelle für seinen Abschied vom Heer nach Kano 1807 und für seine Klage über die Verweltlichung der Gemeinschaft, zitiert bei Last, pp. xxix, 65–66; Hiskett, p. 98.
  • Abdullahi dan Fodio ﵀, Ḍiyāʾ al-Ḥukkām, das Regierungshandbuch, das im ganzen Kalifat Geltung erlangte und die Aufgabe des Wesirs umschreibt, zitiert bei Last, p. 47; Hiskett, p. 98; Sulaiman, p. 226; Adeleye, pp. 47–48.
  • Usman dan Fodio ﵀, Kitāb al-Farq bayn Wilāyāt Ahl al-Islām wa Wilāyāt Ahl al-Kufr, mit dem Zweck muslimischer Herrschaft und den Ämtern des Wesirs, des Richters, des Polizeichefs und des Steuereinnehmers, zitiert bei Last, p. 57; Hiskett, pp. 106, 138.
  • Usman dan Fodio ﵀, Bayān Wujūb al-Hijra ʿalā al-ʿIbād, datiert auf November 1806 und das Hauptwerk der Jahre nach dem Dschihad, zitiert bei Last, p. 46; Hiskett, p. 119; Adeleye, p. 47.
  • Muhammad al-Maghili ﵀, die Antworten an Askia Muhammad, in John O. Hunwick (Hg./Übers.), Shariʿa in Songhay: The Replies of al-Maghili to the Questions of Askia al-Hajj Muhammad, Oxford University Press for the British Academy, Oxford 1985, p. 47, von Bello ﵀ in der Infāq zitiert; zur Verpflichtung des Schehu ﵀ gegenüber al-Maghili ﵀ auch Hiskett, p. 120.
  • Hugh Clapperton, die Reiseberichte seines Aufenthalts in Sokoto 1824 als Gast Gidados ﵀, zitiert bei Last, p. 153; Adeleye, p. 120; Boyd, p. 54.
  • Murray Last, The Sokoto Caliphate, Longmans, Green and Co, London 1967, pp. xxix, xxxi, 39, 41–44, 46–47, 51, 53–54, 57–58, 60, 64–66, 148–149, 153, 208.
    • pp. 39, 41–44: Alkalawa, das nicht völlig zerstört wurde und im Jahr nach dem Fall einen Verwalter erhielt; Sokoto als Hauptquartier Bellos ﵀ ab dem Herbst 1809, ummauert über dem Zusammenfluss von Rima und Sokoto; der Umzug des Schaichs ﵀ nach Sifawa 1809 oder 1810; die Teilung von 1812 (1227), wobei Abdullahi ﵀ in Bodinga wohnen blieb, Gwandu erst nach dem Tod des Schaichs ﵀ sein Sitz wurde, beide Wesire blieben und Abdullahi ﵀ auf das Kalifat hoffte; der Westen mit dem Nigertal bis Nupe und Dendi, später Ilorin und Liptako; der Osten mit Zamfara, Katsina, Kano, Daura, Bauchi, Gombe, Katagum und Ost-Bornu, dazu Zaria, Hadejia und Adamawa; Masina, das ein eigenes Kalifat ausrief.
    • pp. 46–47, 51, 53–54, 57–58: die Titel Amīr al-Muʾminīn und Khalīfa und die Bayān vom November 1806; das Argument aus der Ḍiyāʾ al-Ḥukkām, mit dem Masina das Kalifat von Sokoto zurückwies; die Viehsteuer Jangali, die offiziell Zakat oder Jizya hieß; die Fahnen, mit denen Anführer nach Hause geschickt wurden und die sie zu Nuwwab oder Emiren machten, mit Abdullahi ﵀ und Bello ﵀ als Mittelsmännern; die Liste Bellos ﵀ von 1812 mit Umar Dallaji, Sulaiman, Yaʿqub ﵀ und Buba Yero, und die vollständigere Liste Gidados ﵀ mit Musa, Dagimsa und Adama; die Ämter der Kitāb al-Farq und das Verbot von Königstiteln; die elf Bücher und die Donnerstagabende in Sifawa.
    • pp. xxix, xxxi, 60, 64–66, 208: die Infāq, datiert auf den 10. November 1812; der Schaich ﵀, der um 1815 nach Sokoto zog und dort am Sonntag, dem 20. April 1817, im Alter von zweiundsechzig Jahren starb, mit Sokoto als wichtigstem Wallfahrtsort; Abdullahi ﵀, der aus Bodinga kam und die Tore verschlossen fand, und sein Traktat über das Imamat; seine Zurückgezogenheit seit Kano 1807 und die Reibung mit Bello ﵀; die reibungslose Wahl Bellos ﵀; der Tod Abdullahis ﵀ 1829/1245.
    • pp. 148–149, 153: Abdullahi ﵀ als ältester Wesir im koranischen Sinn des Helfers; Gidado dan Laima ﵀ als erster Wesir unter Bello ﵀ (1817–1842) und Stammvater der Linie; das Gewand, das Abdullahi ﵀ ihm nach Kalembaina übergab; Clapperton acht Monate in der Obhut Gidados ﵀.
  • Mervyn Hiskett, The Sword of Truth: The Life and Times of the Shehu Usuman dan Fodio, Oxford University Press, New York 1973, pp. 14, 98–100, 106, 110–111, 113, 119–120, 138–139, 141–143, 150.
    • pp. 98–100, 110–111, 113: die Ḍiyāʾ al-Ḥukkām als Hauptquelle des Rechts; die Fahnenträger Mallam Dendo in Nupe, Buba Yero in Gombe und Yakubu ﵀ in Bauchi, und Zaria, Hadejia und Adamawa unter Fulani-Emiren; die Teilung von 1812 mit Gwandu als Sitz Abdullahis ﵀; der Umzug von 1809 von Gwandu nach Sifawa nahe der neuen Stadt Bellos ﵀; sechs Jahre Sifawa bis 1815, in denen Bello ﵀ und Abdullahi ﵀ nach 1812 die laufenden Geschäfte trugen und Gidado dan Laima ﵀ als Mittelsmann diente; die verschlossenen Tore und die fast ein Jahr währende Entfremdung.
    • pp. 106, 119–120, 138–139: der Zweck muslimischer Herrschaft in der Kitāb al-Farq und die Tabbat hakika von 1809 gegen Bestechung und Ämterhandel; die Bayān als Werk der Jahre nach dem Dschihad; die Verpflichtung gegenüber al-Maghili ﵀; der Wesir, der den Herrscher weckt, der Richter, der Polizeichef und der Steuereinnehmer; Gidado ﵀ als Wesir Bellos ﵀ nach Abdullahi ﵀ als Wesir während des Dschihad; der Oberrichter Abubakar Ladan ﵀ in Sifawa.
    • pp. 14, 141–143, 150: der jährliche Tribut der Emire aus Steuern und Beute, tatsächlich der Ertrag des Sklavenraubs; die Hausa-Titel wie Galadima, die blieben; Zakat, Kharadsch und Jizya nach klassischem Vorbild und die Jangali, die unter anderem Namen fortlebte; der Umzug von 1815 nach Sabon Gari vor den Mauern von Sokoto, der Tod am 20. April 1817 und die Bestattung in Sokoto; die britische Eroberung von 1903.
  • R. A. Adeleye, Power and Diplomacy in Northern Nigeria 1804–1906: The Sokoto Caliphate and Its Enemies, Humanities Press, New York 1971 (Ibadan History Series), pp. 3, 25, 28, 30–31, 34, 36, 45–48, 57, 120.
    • pp. 3, 25, 28, 30–31, 34, 36: ein Gebiet von etwa 250.000 Quadratmeilen; Sokoto 1809 von Bello ﵀ erbaut und Wurno als spätere zweite Hauptstadt; die Fahnen als Zeichen der Autorität; Hadejia unter Bi-Abdur und danach seinem Bruder Muhammad Sambo Digimsa; Gombe, Bauchi und Adamawa unter Buba Yero, Yaʿqub ﵀ und Adam; die westlichen Emirate unter Gwandu ab 1812 und Mallam Dendo, der um 1810 in Nupe ankam; Ilorin mit Afonja, Alimi ﵀ und nach dessen Tod um 1823 seinem Sohn Abd al-Salam mit einer Fahne aus Gwandu.
    • pp. 45–48, 57, 120: die Beibehaltung von Titeln wie Galadima; Suleiman als Emir von Kano und die ersten Emire, die den Schaich ﵀ persönlich kannten; die Ḍiyāʾ als Verfassungskompendium; die Teilung um 1812, der Wesir als Bindeglied zu den Emiraten und die Huldigung Bellos ﵀ durch Abdullahi ﵀ nach einem ersten Streit; Ibrahim Dabo in Kano um 1819; Clapperton 1824 in Sokoto empfangen, mit dem Handelsabkommen und dem Brief Bellos ﵀ an Georg IV.
  • Ibraheem Sulaiman, The African Caliphate: The Life, Works and Teaching of Shaykh Usman dan Fodio, The Norwich Press, 2008, pp. 226, 244, 277, 282: Bello ﵀ im Befehl vor Alkalawa und die Ḍiyāʾ al-Ḥukkām als Regierungshandbuch des ganzen Kalifats; die Teilung zwischen den beiden Wesiren und der Schehu ﵀, der in Sifawa lehrte und schrieb; der Tod am 20. April 1817 nach dreizehn Jahren Kalifat; Asma’u ﵀ als Lehrerin und politische Stimme.
  • Jean Boyd, The Caliph’s Sister: Nana Asma’u 1793–1865, Teacher, Poet and Islamic Leader, Frank Cass, London 1989, pp. 25, 27, 29–30, 54: die Ribat von Sokoto, die Bello ﵀ 1809 mit den Gefangenen von Alkalawa baute, und die Teilung, wie Asma’u ﵀ sie beschrieb; die Schreibjahre in Sifawa; der Umzug nach Sokoto 1815 und der Tod in der Nacht des 21. April 1817 nach Asma’u ﵀; Clapperton als Gast Gidados ﵀ 1824 und Bello ﵀ mit vierundvierzig Jahren.
  • Sylviane A. Diouf, Servants of Allah: African Muslims Enslaved in the Americas, 15th anniversary edition, New York University Press, New York 2013, pp. 30, 53–55: Bello ﵀, der muslimische Gefangene freiließ; das Kalifat, das hundert Jahre bestand; die Überlebenden des Dschihad, die in Brasilien, Trinidad und Kuba endeten; Ilorin unter dem Kalifen von Sokoto und die Kriegsgefangenen, die nach Amerika deportiert wurden, wobei Bahia jährlich etwa achttausend Afrikaner aufnahm.
  • Michael A. Gomez, African Dominion: A New History of Empire in Early and Medieval West Africa, Princeton University Press, Princeton 2018, p. 345: die Plantagen des Kalifats von Sokoto mit Sklaven in eigenen Dörfern.