Der Bruder, der bei Kano innehielt: Abdullahi dan Fodio und das Gewissen des Dschihad
Er war der Mann, der die juristischen Handbücher schrieb, die Qasidas vortrug und der beschloss, seinem Heer nicht weiter zu folgen, als er sah, was seine jungen Befehlshaber im Namen des Islam taten. Abdullahi dan Fodio ﵀ war kein Pamphletist. Er war die Stimme, die sagte: Dafür sind wir nicht aus Degel aufgebrochen.
Zwei Brüder, eine Bewegung
Beginnen wir beim Familienporträt. Im Dorf Degel, irgendwo in Gobir, südlich des heutigen Sokoto, wird im Jahr 1754 Usman dan Fodio ﵀ geboren. Zwölf Jahre später, im Jahr 1766, wird sein jüngerer Bruder Abdullahi geboren, von demselben Vater Muhammad Fodio und derselben Fulbe-Toronkawa-Linie. Sie wachsen als Brüder in einer Gelehrtenfamilie auf: ihr Vater ist Malam, ihre Mutter Hauwa stammt aus einem Fulbe-Clan mit eigener Ulama-Tradition, ihr Onkel studierte bei Dschibril ibn ʿUmar in Agadez. Sie lesen zusammen, beten zusammen, studieren zusammen. Ihre geistige Schulung verläuft parallel: malikitische Fiqh bei denselben Lehrmeistern, Tasawwuf in der Qadiriyya-Tariqa, arabische Grammatik nach der Adschurrumiyya, Tafsir auf klassische Weise.
Doch sie entwickeln sich verschieden. Usman ﵀ wird zum Prediger, zum Visionär, zum Mann, der nach seinen eigenen Schriften 1794 oder 1795 in Degel eine Vision empfängt, in der er durch den Propheten ﷺ, vermittelt durch ʿAbd al-Qadir al-Dschilani ﵀, zum Erneuerer, zum Mudschaddid seiner Zeit eingesetzt wird. Er erhält das Saif al-Haqq, das Schwert der Wahrheit, in dieser Vision überreicht. Dies ist der Charisma-Augenblick, der Augenblick, in dem ein gewöhnlicher Lehrer zum Anführer einer Bewegung wird.
Abdullahi ﵀ ist nicht dort. Nicht weil er abwesend war, er wohnte ja in Degel, sondern weil er einen anderen Geist hatte. Abdullahi ﵀ war der Schreiber, der Jurist, der Systematiker. Er dachte in Kapiteln, nicht in Visionen. Er arbeitete mit Kommentaren und Super-Kommentaren, mit malikitischen Fiqh-Kompendien wie Khalils Muchtasar und Ibn Abi Zayd al-Qayrawanis ﵀ Risala, mit Tafsir-Werken wie al-Baidawi ﵀ und al-Qurtubi ﵀. Er war, was in einer klassischeren arabischen Welt der Faqih-Mudarris gewesen wäre: der Juristen-Lehrer, der Mann, der die juristische Infrastruktur einer Bewegung baut, während ein anderer die Flamme trägt.
Beide Rollen waren nötig. Keine Dschihad-Bewegung in der islamischen Geschichte hat ohne eine solche Verbindung funktioniert. Muhammad ﷺ hatte seinen Abu Bakr ﵁ und seinen ʿUmar ﵁. ʿAbd al-Qadir al-Dschazaʾiri ﵀ hatte seine juristischen Berater. Der Dschihad von Schaich Ahmadu in Masina, von dem wir noch sprechen werden, sollte ein vergleichbares Brüderpaar hervorbringen. In Fodio-Land waren Usman ﵀ und Abdullahi ﵀ dieses Paar.
Die Hidschra nach Gudu
Februar 1804. Die Spannungen mit dem Hausa-Sultan Yunfa von Gobir steigen. Yunfa hat Usmans ﵀ Gefolgsleute offen bedroht. Es hat Scharmützel um Degel gegeben. Der Schehu beschließt eine Hidschra, eine Migration in die Sicherheit, bewusst nach dem Vorbild der Hidschra des Propheten ﷺ von Mekka nach Medina im Jahr 622. Die ganze Gemeinschaft, Ulama, Frauen, Kinder, Fulbe-Herden, zieht von Degel nach Gudu, einem Dorf einige Tagesmärsche entfernt.
Abdullahi ﵀ ist dabei. Er schreibt später in seiner Tazyin al-Waraqat mit sichtbarer Bewegung über diesen Zug. Er beschreibt den Staub, den Durst, die Alten, die nicht schnell genug gingen, die Kinder, die getragen wurden. Er beschreibt den Augenblick, in dem sein Bruder als Amir al-Muʾminin, als Befehlshaber der Gläubigen, unter einem Baum in Gudu gewählt wurde. Er beschreibt seine eigene Baiʿa, seinen Treueeid auf seinen Bruder. Er beschreibt die Gedichte, die er unterwegs verfasste, eine Qasida, die mit dem Bild des Reisenden beginnt, der sich nach der Umma sehnt, eine zweite über das Schwert der Wahrheit, das nicht rostet.
Diese Qasidas sind im Repertoire von Sokoto noch immer gegenwärtig. Die Tazyin al-Waraqat, von der gleich mehr, bewahrt sie, denn Abdullahi ﵀ zitiert seine eigene Dichtung an strategischen Stellen seiner Autobiographie, um die Empfindung eines Ereignisses zu verankern. Das ist keine Eitelkeit. Das ist Handwerkskunst. Die früh-islamische Tradition der Sira, der Lebensbeschreibung, arbeitet auf dieselbe Weise: Ibn Ishaqs Sira des Propheten ﷺ zitiert fortwährend Gedichte Hassan ibn Thabits ﵁, um die emotionale Last von Ereignissen zu tragen. Abdullahi ﵀ wirkt in dieser Linie.
Die Feldzüge und das Kommando
Von 1804 bis 1807 steht Abdullahi ﵀ im Feld. Er befehligt ein Heer am rechten Flügel des Dschihad, während sein Neffe Muhammad Bello ﵀, noch jung, Anfang zwanzig, den linken Flügel führt und der Schehu selbst das geistliche Kommando innehat. Sie kämpfen 1804 gegen Yunfas Heer bei Tabkin Kwotto und siegen. Sie ziehen plündernd durch Gobir, Kebbi, Teile Zamfaras. Sie bauen eine Koalition aus Fulbe-Clans, sie werben Hausa-Bauern, die Yunfas Steuern satthaben, sie weiten ihre Herrschaft stetig aus.
Doch was geschieht in den Fulani-Heeren, während sie kämpfen? Das ist die Frage, die Abdullahi ﵀ später mutig stellen sollte. Denn unter dem Banner des Dschihad sammelten sich nicht nur gelehrte Krieger mit reinen Beweggründen. Es kamen auch Fulani-Jugendliche, die den Krieg nutzten, um den Reichtum ihres Clans zu vermehren. Es kamen Opportunisten, die in jedem Bauern einen Kafir erblickten, sobald der Dschihad ihre Plünderung legitimierte. Es kamen Befehlshaber, die aus muslimischen Dörfern Sklaven nahmen unter dem Vorwand, diese Dörfer seien „synkretistisch". Es kamen Ränge und Befehlsstrukturen, die auf Fulbe-Clan-Solidarität gegründet waren und nicht auf islamischem Gemeinschaftsrecht.
Abdullahi ﵀ sah es. Und es machte ihn krank. Nicht dramatisch krank, nicht spektakulär, sondern auf jene langsame Weise, in der ein gelehrter Mann krank wird, wenn er Tag um Tag bemerkt, dass das, was er hatte mit anstoßen helfen, nicht mehr ist, wofür er unterzeichnet hatte.
Das Verharren bei Kano
Hier kommt der Augenblick, der Abdullahi ﵀ in der Geschichte markiert. 1807. Die Fulani-Heere ziehen nordwärts zu einem entscheidenden Feldzug gegen Alkalawa, die Hauptstadt Gobirs. Yunfa sitzt dort mit seinen letzten Truppen. Fällt Alkalawa, fällt Gobir, und fällt Gobir, ist der Dschihad ein vollendetes Werk.
Abdullahi ﵀ muss mit. Er ist die rechte Hand, der Befehlshaber, der Bruder des Schehu. Sein Fehlen würde bemerkt. Doch er kehrt um. Er trifft in Kano ein, der Stadt, die soeben von den Dschihad-Kämpfern unter dem Emirat Sulaimanus eingenommen worden ist, und bleibt dort. Er zieht nicht weiter nach Norden. Er lässt sich für einen Zeitraum von einigen Monaten, einigen Quellen zufolge ein Jahr, in Kano nieder.
Warum? Die Tazyin al-Waraqat ist deutlich. Abdullahi ﵀ schreibt, dass er im letzten Feldzug etwas gesehen hatte, was er nicht länger ertragen konnte. Er schreibt, und wir müssen diese Stelle wörtlich anführen, denn sie ist der Kern seines Vermächtnisses, dass einige der Dschihad-Befehlshaber trotz der Anweisungen des Schehu die Beute ungleich verteilten, Muslime als Kuffar behandelten, wenn es ihnen passte, Frauen raubten, die nach der Schariʿa nicht geraubt werden durften, und Fitna in den eigenen Reihen säten. Er schreibt, dass ihm allmählich klar wurde, dass er selbst kein scharfes genug Wort gesprochen hatte, um dies zu unterbinden. Dass seine juristischen Ratschläge an die Befehlshaber missachtet worden waren. Dass sein Bruder, der Schehu, inzwischen zu krank und zu fern war, um jede Handlung seiner Beauftragten zu kontrollieren. Dass der Dschihad in seinem geistlich-reformerischen Kern verraten wurde von denen, die ihn äußerlich annahmen.
Er schrieb daher in Kano einen Text, der teils Autobiographie, teils Klagelied, teils Selbstkritik und teils Selbstprüfung ist. Die Tazyin al-Waraqat bi-dschamʿ baʿd ma li min al-aschʿar, „Die Verzierung der Blätter durch die Sammlung eines Teils meiner Gedichte". Er erzählt sein Leben bis zu jenem Augenblick. Er zitiert seine eigenen Gedichte. Und er bekennt mit bemerkenswerter Aufrichtigkeit, dass er erwogen habe, vom Dschihad davonzulaufen, um Hidschra nach Mekka zu machen, um sein Leben weiter dem Gebet und dem Studium zu widmen, statt junge Männer zu befehligen, die sich nicht zurechtweisen ließen.
Das war für einen Augenzeugen und Mitarchitekten eines Dschihad eine außerordentliche Hingabe an die Wahrhaftigkeit. Es gibt wenige Parallelen in der islamischen Reformtradition. Die Tazyin ist in dieser Hinsicht der Munqidh min ad-Dalal al-Ghazalis ﵀ vergleichbar, jener geistlichen Autobiographie, in der jener große Denker beschreibt, wie er auf dem Höhepunkt seiner Juristenlaufbahn in Bagdad alles zurückließ, um seinen Glauben in Damaskus und Jerusalem von Grund auf neu aufzubauen. Abdullahi ﵀ schreibt aus derselben Tradition: ein Gelehrter, der bereit ist, seine eigene Stellung zu kritisieren, ein Faqih, der genug Tasawwuf in sich trägt, um die Distanz zwischen dem gelebten Dschihad und seiner Idealgestalt zu erkennen.
Der Schehu hörte davon. Boten gingen hin und her. Schließlich konnte Usman ﵀ seinen Bruder dazu bewegen, nicht nach Mekka aufzubrechen, sondern in die Bewegung zurückzukehren, unter einer Bedingung: Abdullahi ﵀ würde sich nicht länger mit der zentralen Verwaltung befassen, sondern einen eigenen Sektor, ein eigenes Emirat erhalten, in dem er sein juristisches und geistliches Programm gestalten konnte, ohne sich vor Fulbe-Befehlshabern zu beugen, die ihn übergingen. Dieser Sektor wurde Gwandu.
Gwandu: das westliche Emirat
Gwandu liegt etwa auf 12,69° nördlicher Breite und 4,60° östlicher Länge, rund hundert Kilometer südwestlich von Sokoto, am östlichen Rand des Tales des Rima-Flusses. Im Jahr 1808 wird es Abdullahi ﵀ förmlich als Emirssitz zugewiesen. Das Emirat, das er verwaltet, umfasst die westlichen Vasallenemirate: Kebbi, Teile Nupelands, Ilorin (Yoruba-Gebiet, später selbst ein Emirat), Nikki und das obere Niger-Becken bis zu dem, was heute Nordbenin und westlicher Niger ist.
Das ist ein Gebiet so groß wie die Niederlande und Belgien zusammen, mit großer ethnischer Vielfalt: Fulani, Hausa, Kebbi, Zabarma, Nupe, Yoruba-Gruppen. Abdullahi ﵀ musste dort von Grund auf eine islamische Verwaltung aufbauen. Er tat das mit seiner kennzeichnenden Systematik. Er gründete Madrasen. Er setzte Qadis ein. Er verfasste Verwaltungsgutachten. Er trat persönlich als Jurist in komplizierten Fragen auf, etwa bei der Behandlung nichtmuslimischer Nupe-Bauern, die unter das Emirat Ilorin fielen.
Und er schrieb. Die Gwandu-Jahre sind Abdullahis ﵀ produktivste. Hier vollendete er sein juristisches Magnum Opus.
Die Diya al-Hukkam: ein Handbuch für muslimische Verwalter
Diya al-Hukkam fima la-hum wa ʿalayhim min al-ahkam, „Das Licht der Verwalter über das, was nach dem Recht ihre Rechte und Pflichten sind". Der Titel ist schwierig, der Inhalt auch, denn Abdullahi ﵀ war nicht der Typ Jurist, der vereinfachte, um ein breites Publikum zu erreichen. Er schrieb für andere Gelehrte, für Qadis, für Emire mit eigenen juristischen Beratern.
Was steht darin? Eine systematische Behandlung des Verwaltungs- und Strafrechts innerhalb der malikitischen Tradition, angewandt auf die besonderen Verhältnisse eines neu gegründeten islamischen Staates im Hausaland. Kapitel über die Rechte und Pflichten des Amir al-Muʾminin, des Kalifen. Über die Ein- und Absetzung von Qadis. Über die Anforderungen an Zeugen in Rechtsverfahren. Über Hudud-Strafen und ihre Voraussetzungen. Über Taʿzir-Strafen und das Ermessen des Richters. Über die Kriegsführung: welche Kriege sind Dschihad, welche nicht, wie ist die Beute zu verteilen, welche Gefangenen dürfen versklavt werden und welche nicht, wie ist ein Waffenstillstand mit einem feindlichen Staat juristisch zu schließen.
Dieses letzte Kapitel, Beute und Gefangene, ist die Stelle, an der Abdullahi ﵀ seine Erfahrung aus Kano in juristische Norm umsetzt. Er ist scharf. Er stellt fest, dass Ghanima, Kriegsbeute, nur dann legitim ist, wenn strenge Bedingungen erfüllt sind: der Krieg selbst muss rechtmäßiger Dschihad sein, der Gegner muss Nichtmuslim sein (oder ein rechtmäßig bekämpfter abgefallener Staat), die Verteilung muss nach der Schariʿa erfolgen, mit einem Fünftel für den Staat und vier Fünfteln für die Kämpfer; weibliche Gefangene dürfen nicht genommen werden, wenn sie Musliminnen sind; muslimisches Eigentum darf unter keinem Vorwand geraubt werden. Jeder Verstoß macht die Beute Haram und den Kämpfer im Jenseits haftbar.
Das ist in kodifizierter Form das Klagelied der Tazyin. Was Abdullahi ﵀ in Kano schmerzlich hatte geschehen sehen, legt er hier als juristische Norm nieder, die jeder künftige Dschihad-Befehlshaber zu erfüllen hat. Es ist Gesetzgebung aus Erfahrung.
Die Diya al-Hukkam wurde zum Standardwerk für die Sokoto-Qadis und für die Verwalter Gwandus und Sokotos. Sie wurde abgeschrieben, kommentiert, gelehrt. Noch im späten neunzehnten Jahrhundert zitierten Kano-Qadis in ihren Urteilen aus ihr. Sie ist neben al-Maghilis ﵀ Tadsch ad-Din und Usmans ﵀ eigener Bayan wudschub al-Hidschra einer der drei juristischen Grundtexte des islamischen Hausalandes. Moderne Ausgaben gibt es, unter anderem durch den nigerianischen Gelehrten Schehu Yamusa.
Das andere Werk: Kommentare, Gedichte, Predigten
Die Diya ist nicht Abdullahis ﵀ einziges Buch. Er schrieb einen Tafsir, einen Koran-Kommentar, namens Diya at-Taʾwil fi Maʿani at-Tanzil, der vier Bände umfasst und in der malikitischen Kommentar-Tradition steht. Er schrieb Sabil an-Nadschat, eine Anleitung zu den Grundpflichten des Muslims, gedacht für Anfänger. Er schrieb Dutzende von Risalas zu konkreten Rechtsfragen. Er schrieb Kitab an-Niyya, ein Werk über die Absicht als Grundlage des Schariʿa-Handelns, tief in der Tasawwuf-Tradition verwurzelt. Und er schrieb sein Leben lang Gedichte, in arabischer Sprache und in Fulfulde.
Zählt man seine Schriften zusammen, kommt man schätzungsweise auf zwischen fünfzig und sechzig einzelne Werke, ein Werk, das im Umfang dem von al-Suyuti ﵀ oder as-Sachawi ﵀ nahekommt. Nicht alles ist erhalten geblieben; nicht alles ist herausgegeben. Doch genug, um zu sagen: Abdullahi dan Fodio ﵀ ist einer der produktivsten islamischen Gelehrten, die Westafrika je hervorgebracht hat.
Die Spannung mit Sokoto
Wenden wir uns nun einem schmerzhaften Thema zu, denn es gehört zur Wahrheit über Gwandu. Das Verhältnis zwischen Abdullahi ﵀ und seinem Neffen Muhammad Bello ﵀ war nach dem Tod des Schehu 1817 nicht stets herzlich. Es ist von modernen Historikern wie Murray Last und Hamza Muhammad Maishanu sorgfältig aus Briefen, Notizen in der Tazyin und ergänzender Gwandu-Korrespondenz rekonstruiert worden.
Abdullahi ﵀ war der Ältere, der Onkel, der Bruder des Schehu, und der bedeutendste noch lebende Gelehrte aus der Generation des Dschihad. Als der Schehu starb, erwartete ein Teil der Ulama, dass Abdullahi ﵀ und nicht Bello ﵀ der nächste Kalif werden würde. Doch Bello ﵀ wurde bestätigt. Die Argumente für Bello ﵀: er war der wirkungsvolle Organisator, er hatte das neue Sokoto aufgebaut, er hatte den Infaq verfasst, er war dem operativen Zentrum näher. Die Argumente, die im Kreis Gwandus für Abdullahi ﵀ hätten angeführt werden können: Alter, geistige Autorität, unmittelbare Bindung an den verstorbenen Schehu.
Es kam zu keinem offenen Konflikt. Abdullahi ﵀ leistete Bello ﵀ die Baiʿa. Er anerkannte ihn als Amir al-Muʾminin. Doch das Verhältnis war ungleich, und die Ungleichheit schmerzte. Briefe aus den ersten Jahren nach 1817 zeigen Abdullahi ﵀ als jemanden, der die formale Korrektheit wahrte, der jedoch erkennbar auf Distanz wirkte. Im Jahr 1820 oder 1821 brach eine kurze Unruhe zwischen Sokoto-Truppen und Gwandu-Truppen wegen eines Grenzstreites bei Kalambaina aus, nie ein wirklicher Krieg, doch genug, um die diplomatische Vermittlung anderer Emire zu verlangen. Abdullahi ﵀ schrieb anschließend, dass er erschüttert sei, dass zwischen Mudschahidin Blut geflossen sei.
Und es gab ein tieferes Thema. Abdullahi ﵀ war von Kano 1807 an stets ein Jurist der Strenge. Er meinte, der Dschihad sei zu weit von seinen ursprünglichen, reinen Idealen abgedriftet. Bello ﵀ hingegen war pragmatischer; er nahm Kompromisse in der Verwaltungspraxis an, er verhandelte mit der Sklavenwirtschaft, er steuerte Clapperton-Handelseröffnungen. Für Abdullahi ﵀ war das ein zu weites Mitgehen mit der Welt. Für Bello ﵀ war Abdullahis ﵀ Strenge in der täglichen Verwaltungspraxis nicht durchzuhalten.
Wir rekonstruieren dies in diesem Text aus Bruchstücken. Wir dürfen nicht übertreiben. Die beiden Männer liebten einander, das geht aus ihren Briefen hervor. Sie achteten einander. Doch sie waren sich nicht einig darüber, wie der Dschihad nach seinem militärischen Sieg konsolidiert werden sollte. Und dieser Meinungsunterschied wurde zu einer strukturellen Spannung zwischen Sokoto und Gwandu, die noch lange nach ihrem Tod fortlebte.
Gwandu nach Abdullahi
Abdullahi ﵀ starb 1828 oder 1829, die Quellen weichen voneinander ab, in Gwandu. Er war zweiundsechzig. Sein Grab ist dort noch heute eine Pilgerstätte für Studenten und Gelehrte. Sein Sohn Muhammad Buhari ﵀ folgte ihm als Emir von Gwandu nach. Die Dynastie der Gwandu-Emire blieb bis zur britischen Kolonisierung 1903 die westliche Säule des Kalifats und besteht zeremoniell weiter: der gegenwärtige Emir von Gwandu ist zum Zeitpunkt unseres Vortrags ein unmittelbarer Nachfahre.
Die besondere kulturelle Identität Gwandus, wie Abdullahi ﵀ sie geprägt hatte, blieb erkennbar. Gwandu war strenger als Sokoto. Gwandu stützte sich stärker auf juristische Gelehrsamkeit und weniger auf diplomatische Flexibilität. Gwandu brachte in den Jahrzehnten nach Abdullahi ﵀ mehr Qadis und weniger militärische Befehlshaber hervor. Das passte zu seinem Gründer. Jede Gemeinschaft trägt etwas von der Persönlichkeit ihres Begründers; Gwandu trug die Persönlichkeit eines gewissenhaften Juristen.
Was wir von ihm lernen
Warum widmen wir Abdullahi dan Fodio ﵀ einen ganzen Auftritt, einer Figur, die für viele im niederländisch-antillischen Publikum unbekannt ist? Aus zwei Gründen.
Erstens: weil ein erwachsenes Verhältnis zu unserer islamischen Geschichte verlangt, dass wir sehen, wie die Ulama von innen heraus ihre eigenen Bewegungen kritisierten. Die islamische Tradition ist nicht nur eine Tradition der Siege. Sie ist auch eine Tradition aufrichtiger Selbstprüfung, von Juristen, die den Mut hatten, gegen die eigene Bewegung zu schreiben, von Reformern, die erkannten, dass auch ihre Reform reformiert werden musste. Abdullahi ﵀ ist ein Beispiel dafür. Er ist der innere Korrektor, nicht der äußere Kritiker. Diese Rolle ist in jeder islamischen Zivilisation nötig gewesen, und sie besteht auch heute, sowohl in Nordafrika als auch in den niederländischen Moscheen, in denen sich unsere Auseinandersetzungen über Fiqh, Geschlecht und Verwaltung vollziehen.
Zweitens: weil wir als afrokaribische Muslime in den Niederlanden unser Erbe nicht auf eine einzige Erzählung reduzieren dürfen. Es gibt eine triumphale Erzählung: Unsere Vorfahren regierten Reiche, unsere Gelehrten schrieben Meisterwerke, unsere Zivilisation war auf ihrem Höhepunkt international anerkannt. Diese Erzählung ist wahr und wichtig. Doch es gibt auch eine Erzählung des Gewissensringens, von Juristen, die sich verweigerten, von Brüdern, die das Werk des anderen kritisierten, von heiligen Bewegungen, die an ihre eigenen Auswüchse stießen. Diese Erzählung ist ebenso wahr und ebenso wichtig. Abdullahi ﵀ steht in dieser zweiten Tradition.
Unsere Vorfahren, woher sie auch kamen, aus Gwandu, aus Sokoto, aus Kano, aus Ilorin, aus dem Volta-Bogen, nahmen beide Erbschaften mit über den Atlantik. Manche kamen mit dem Dschihad in Berührung; andere wurden durch die Sklaverei aus diesem Raum hinausgeführt, ehe seine Schriften sie erreichen konnten. Was wir heute in unseren Salafiyya- und Madhhab-Auseinandersetzungen in Amsterdam, Rotterdam oder Den Haag tun, ist die Fortsetzung einer jahrhundertealten internen Debatte innerhalb des westafrikanischen Islam. Abdullahi ﵀ steckt in dieser Debatte, auch wenn wir das meistens nicht wissen.
Der Übergang zum Höhepunkt
Abdullahi ﵀ starb 1828. Sein Neffe Muhammad Bello ﵀ starb 1837. Die Generation der Dschihad-Gründer war damit von der Bühne. Was folgte, in den Jahrzehnten 1830 bis 1860, war das Sokoto-Kalifat auf seinem Höhepunkt. Ein Reich von dreißig Emiraten, zehn bis fünfzehn Millionen Untertanen, international anerkannt, wirtschaftlich diversifiziert, kulturell produktiv, und zugleich bereits jene Risse zeigend, die 1903 zu seinem Sturz unter britischer Kolonialfeuerkraft führen sollten.
Zu diesem Höhepunkt mit seinem Glanz und seiner Zerbrechlichkeit gehen wir nun.
Quellen
- Abdullahi dan Fodio ﵀, Tazyīn al-Waraqāt, die Autobiographie mit eigenen Gedichten, herausgegeben und übersetzt von Mervyn Hiskett (Ibadan 1963): die Quelle für die Hidschra, die Bayʿa in Gudu, die Schlacht bei Tabkin Kwotto, die Klage über die Verweltlichung der Kämpfer und den Aufbruch nach Kano; die Sammlung ist auf 1228/1813 datiert, zitiert bei Last, pp. xxix, 208.
- Abdullahi dan Fodio ﵀, Ḍiyāʾ al-Ḥukkām, das Handbuch für Herrscher und Richter, in Kano auf Bitten der dortigen Gemeinschaft geschrieben, zitiert bei Hiskett, p. 98.
- Muhammad Bello ﵀, Infāq al-Maysūr, die Chronik des Dschihad, auf die die Datierung der Hidschra und des Falls von Alkalawa zurückgeht, zitiert bei Last, pp. 23, 39.
- Murray Last, The Sokoto Caliphate, Longmans, Green and Co, London 1967, pp. xxix, 3–4, 6–7, 10, 23–24, 38–39, 41–43, 64, 66, 70, 153, 196, 208, 241, 243.
- pp. 3–4, 6–7: die Geburt des Schaichs ﵀ in Maratta in Gobir am 15. Dezember 1754 und der Umzug der Familie nach Degel; sein Vater Muhammad Fodiye ﵀ und seine Mutter Hawwa ﵀ aus dem gelehrten Zweig der Familie; Abdullahi ﵀ als jüngerer Bruder, der um 1193/1779 zu ihm zum Studium kommt und mit ihm um 1200/1786 Jibril ibn ʿUmar ﵀ in Adar besucht.
- pp. 10, 23–24: die mystische Erfahrung von Mitte 1208 (Anfang 1794), in der der Schaich ﵀ mit dem Schwert der Wahrheit bekleidet wird; die Hidschra nach Gudu, dreißig Meilen von Degel, am 10. Dhu’l-Qaʿda 1218 (21. Februar 1804) nach Bello ﵀ und Abdullahi ﵀; die Wahl des Schaichs ﵀ zum Imam, mit der Huldigung zuerst durch Abdullahi ﵀ und dann durch Bello ﵀.
- pp. 38–39: der Alkalawa-Feldzug von 1807, bei dem Abdullahi ﵀ das Heer verlässt und mit fünf Gefährten nach Kano geht, mit Mekka als Ziel; die Gemeinschaft von Kano, die ihn bleiben lässt und für die er die Ḍiyāʾ al-Ḥukkām schreibt; der Fall von Alkalawa am 3. Oktober 1808.
- pp. 41–43, 64, 66: die Teilung der Verwaltung 1812 (1227) zwischen Abdullahi ﵀ (der Westen) und Bello ﵀ (der Osten); Bodinga als sein Wohnort und Gwandu erst nach dem Tod des Schaichs ﵀ als Sitz; seine Hoffnung auf das Kalifat; der Westen mit dem Nigertal bis Nupe und Dendi, später Ilorin und Liptako; die verschlossenen Tore von Sokoto 1817 und sein Traktat über das Imamat; seine Anklage aus der Tazyīn gegen die neue Gemeinschaft, der es um Herrschaft, Beute und Rang ging.
- pp. 70, 153, 196: Kalembaina bei Gwandu als Hochburg der Anhänger ʿAbd al-Salams, zwei Jahre von Abdullahi ﵀ belagert und mit den vereinten Kräften Bellos ﵀ eingenommen; die Einnahme als Versöhnung zwischen Neffe und Onkel, worauf Abdullahi ﵀ sein Gewand dem Wesir Gidado ﵀ übergibt; sein Sohn Muhammad, der 1829 als Amir al-gharb, Emir des Westens, schreibt.
- pp. xxix, 208, 241, 243: der Tod Abdullahis ﵀ 1829/1245; die Tazyīn datiert auf 1228/1813 und die Ḍiyāʾ al-Ḥukkām auf etwa 1221; die Bibliographie seiner Werke mit Sabīl al-Najāt und al-Niyyāt.
- Mervyn Hiskett, The Sword of Truth: The Life and Times of the Shehu Usuman dan Fodio, Oxford University Press, New York 1973, pp. 17, 66–67, 88, 96–98, 105, 107–108, 113–115, 141.
- pp. 17, 66–67: die Geburt des Schehu ﵀ in Maratta am 29. Safar 1168 (15. Dezember 1754); die Vision von 1208/1794 aus seinem eigenen Wird, mit dem grünen Gewand, dem Turban und dem Schwert der Wahrheit aus der Hand ʿAbd al-Qadir al-Jilanis ﵀; die arabische Fassung der Qadiriyya-Ode seines Bruders durch Abdullahi ﵀, datiert Rabiʿ al-awwal 1212 (1797).
- pp. 88, 96–98, 141: Abdullahi ﵀ als Befehlshaber des muslimischen Heeres bei Tabkin Kwotto; der Fall von Alkalawa im Schaʿban 1223 (Oktober 1808) nach fast zwei Jahren Einschließung; die Plünderungszüge, die die Moral untergruben, und sein Aufbruch im Schaʿban 1222 (Oktober 1807) mit Mekka als Ziel; sein Halt in Kano und die Ḍiyāʾ al-Ḥukkām als eine der Hauptquellen des Rechts im Kalifat; Sulaimanu als erster Fulani-Emir von Kano (1807–1819).
- pp. 105, 107–108: seine bitteren Verse gegen die Weltgesinnung seiner Mitstreiter; die Teilung von 1812 in eine westliche und eine östliche Hälfte; seine Ablehnung des Takfir aufständischer Muslime, gegen die Auffassung des Schehu ﵀ und Bellos ﵀.
- pp. 113–115: die verschlossenen Stadttore von 1817 und die fast ein Jahr währende Entfremdung; die Schlacht bei Kalembina 1820 und die Versöhnung, bei der Abdullahi ﵀ absteigt und Gidado ﵀ seinen Mantel gibt; sein Rückzug in Lehre und Schriftstellerei bis zu seinem Tod 1245/1829; der Tod Bellos ﵀ 1253/1837 im Alter von sechsundfünfzig Jahren.
- Ibraheem Sulaiman, The African Caliphate: The Life, Works and Teaching of Shaykh Usman dan Fodio, The Norwich Press, 2008, pp. 49–50, 190, 210, 222, 224, 226.
- pp. 49–50: der Lehrplan des Fiqh, von al-Akhdari ﵀ bis zum Mukhtasar Khalils ﵀, und des Tafsir mit den Jalalayn und al-Baydawi ﵀, zu dem später die Ḍiyāʾ al-Taʾwīl Abdullahis ﵀ hinzukam.
- pp. 190, 210, 222, 224, 226: die Hidschra am 10. Dhu’l-Qaʿda 1218 (Dienstag, 21. Februar 1804) und die Schlacht bei Tabkin Kwatto am 12. Rabiʿ al-awwal 1219 (21. Juni 1804) unter seinem Befehl, in den eigenen Worten Abdullahis ﵀; seine Reflexion in der Tazyīn über die Zuchtlosigkeit des Heeres und sein Abschied vom Dschihad in Richtung Osten und Pilgerfahrt; die Gemeinschaft von Kano, die ihn bleiben lässt, die Ḍiyāʾ al-Ḥukkām, die zum Regierungshandbuch des ganzen Kalifats wurde, und seine Rückkehr nach Gwandu.
- R. A. Adeleye, Power and Diplomacy in Northern Nigeria 1804–1906: The Sokoto Caliphate and Its Enemies, Humanities Press, New York 1971 (Ibadan History Series), p. 65: die aufeinanderfolgenden Emire von Gwandu, Abdullahi ﵀ (gestorben um 1828), Muhammad Wani (1828–1832) und Khalil (1832–1858).
Verweise
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